Steuerliche Entlastung von Familien

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2018 das Postulat „Steuerliche Entlastung von Familien“ an die Regierung überwiesen.

Die Regierung wurde eingeladen zu prüfen, wie Familien mit Kindern aufgrund der Vorschriften im Steuergesetz entlastet werden könnten. Ein Schwerpunkt bilde die Ausgestaltung des Kinderabzuges, insbesondere ob er gestaffelt ausgestaltet werden soll, sowie die Abzugsmöglichkeit von Kosten für ausserhäusliche Betreuung. Ein anderer Schwerpunkt bilde die Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten. Betreffend beide Punkte stellen die Postulanten Vergleiche mit den Regelungen in der Schweiz an.

Die Regierung zeigt in der Postulatsbeantwortung die geltende Regelung in Liechtenstein und der Schweiz betreffend Kinderabzug (inkl. Ausbildungskostenabzug) und Drittbetreuungskostenabzug auf. Als Resultat der Analyse spricht sich die Regierung für die Erhöhung des geltenden Kinderabzuges von derzeit CHF 9’000 auf neu CHF 12’000 aus. In der Folge zeigt die Regierung die Auswirkungen für die Familien sowie den Staatshaushalt auf. Die Regierung spricht sich gegen die Einführung eines Drittbetreuungskostenabzuges aus und verweist auf die direkt einkommensabhängige Subventionierung der ausserhäuslichen Betreuung durch den Staat. Diese sei zielgerichtet und wirksam.

Im Zusammenhang  mit der Aus- und Weiterbildung von Kindern der Steuerpflichtigen sowie der Steuerpflichtigen selbst zeigt die Regierung die geltende Regelung betreffend die Abzüge in Liechtenstein und der Schweiz auf. Als Resultat schlägt die Regierung eine Ausweitung der Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für die Kinder vor; insbesondere sollen auch Kosten für Zweitausbildungen abzugsfähig sein, sofern die Eltern zur Hauptsache für die Kinder aufkommen. Betreffend die Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen schlägt die Regierung vor, auch deren Abzugsmöglichkeit auszuweiten. Insbesondere sollen auch berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen werden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem bestehenden Beruf stehen. Die vorgeschlagene Regelung lehnt sich an der Regelung in der Schweiz an.

Die Regierung wird für die erforderlichen Anpassungen des Steuergesetzes eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, mit dem Ziel, dass die vorgeschlagenen Änderungen noch für das Steuerjahr 2019 zur Anwendung kommen.

Die Postulatsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.