Staatsbeitrag für FMA bleibt bei CHF 5 Mio.

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes genehmigt.

Das derzeit geltende Finanzierungsmodell der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist im Gesetz über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) geregelt. Es trat im Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Staatsgerichtshofes (StGH) in einer umfassend revidierten Form in Kraft und basiert auf einer fixen Grundabgabe, einer berechenbaren variablen Zusatzabgabe, Einnahmen aus Gebühren sowie einem befristet festgeschriebenen Staatsbeitrag von maximal CHF 5 Mio. jährlich. Da der Staatsbeitrag befristet (letztmals für die Jahre 2017 bis Ende 2019) vorgesehen wurde, bedarf es einer Abänderung des FMAG, um die Finanzierung der FMA ab dem Jahr 2020 sicherzustellen.

Das geltende Finanzierungssystem hat sich bewährt. Deshalb soll grundsätzlich daran festgehalten werden. Insbesondere soll sich das Land Liechtenstein auch in Zukunft mit einem Betrag von maximal CHF 5 Mio. jährlich an der Finanzierung der FMA beteiligen. Bei den Reserven hingegen schlägt die Regierung eine Änderung vor. Es hat sich gezeigt, dass die FMA seit dem Jahr 2014 konstant Gesamtreserven im gesetzlich vorgesehenen Maximalausmass von 50% ihres durchschnittlichen ordentlichen Aufwands gemäss Jahresrechnung der letzten drei Jahre gehalten hat und nie substantiell darauf zurückgreifen musste. Deshalb soll die maximale Reservenhöhe schrittweise von 50% auf 25% reduziert werden.

Die Vorlage sieht punktuell Abgabenerhöhungen vor, wo dies einem spürbar gesteigerten Aufsichtsaufwand der FMA entspricht. Dies betrifft in erster Linie Bankengruppen und Wertpapierfirmen sowie andere Finanzintermediäre. Daneben sollen mit der Vorlage auch einzelne Gebührenanpassungen und gewisse Vereinheitlichungen beim Meldewesen vorgesehen werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.