Regierung beschliesst Abänderung der Gesundheitsverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. April 2019 eine Abänderung der Gesundheitsverordnung (GesV) beschlossen. Bei den fachlichen Voraussetzungen für Chiropraktoren und Psychotherapeuten wurden Anpassungen an die entsprechenden Voraussetzungen in der Schweiz vorgenommen.

In Zusammenarbeit mit dem Verband Liechtensteinischer Chiropraktoren und dem Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen Liechtensteins ist die Erhöhung der fachlichen Eignungserfordernisse für den Beruf des Chiropraktors und des Psychotherapeuten an den schweizerischen Standard angepasst worden.

Bei den fachlichen Eignungserfordernissen der Chiropraktoren ergab sich insbesondere Handlungsbedarf betreffend die fachliche Eignung im Angestelltenverhältnis. Im Interesse der Qualitätssicherung werden nun auch angestellte Chiropraktoren wie in der Schweiz die eidgenössischen Weiterbildungserfordernisse erfüllen müssen.

Ebenso werden für den Beruf des Psychotherapeuten erhöhte Anforderungen an die fachliche Eignung in Anlehnung an die Erfordernisse in der Schweiz gelten. Im Sinne der Gewährleistung der Qualitätssicherung sowie im Interesse der Patienten ist ein sehr hoher Standard erforderlich. Dies insbesondere auch angesichts der sehr unterschiedlichen Berufsausübungsvoraussetzungen in Europa. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Verankerung eines konsekutiven Masterabschlusses in Psychologie (d.h. sowohl Bachelor als auch Master in Psychologie) mit Haupt- oder Nebenfach in Klinischer Psychologie als Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychotherapeuten.