Freizeitpark Blumenau Triesen: Informations -und Kommunikationspolitik lässt zu wünschen übrig

"Meiner Meinung nach muss jedenfalls der Gemeinderat erneut über das fertige Projekt entscheiden (Art. 41 Abs. 1 lit. b Gemeindegesetz) und es ergibt sich eine Referendumsmöglichkeit", Daniel Feger, Triesen.

 

Ein Leserbrief von Daniel Feger, Referendumswerber, Triesen

 

Stolz präsentierten die Verantwortlichen der Gemeinde Triesen am 5. Dezember 2018 der interessierten Öffentlichkeit in einem Bürgergespräch ein „ausgereiftes“ 7 Millionenprojekt. Das, was an diesem Abend denn auch präsentiert wurde, erinnerte nicht im Entferntesten an ein ausgearbeitetes Projekt, schon gar nicht an eines in dieser Grössenordnung.

Gezeigt wurden einschliesslich der Entstehungsgeschichte, ein zweistufiger Etappenplan, welcher sich auf drei Jahre erstreckte, einfache Planskizzen, ein paar finanzielle Eckpunkte und eine sehr lange Liste mit modernen Trendsportarten. Vergebens suchten die interessierte Bürgerin oder der interessierte Bürger nach Hinweisen auf eine Bedarfsanalyse, ein Lärmkonzept oder ein Verkehrskonzept. Bezüglich Gasleitung wurden offenbar nur rudimentäre Abklärungen getätigt.

Es fehlten eine detaillierte Aufschlüsselung der Gesamt- bzw. der Folgekosten. Mich würde interessieren, wie aus den berechtigten Anliegen der Vereine, die Reparatur der Tartanbahn und der Erstellung einer Flutlichtanlage, eine Wunschliste im Wert von CHF 7 Millionen wurde. Wieso wurde die Tartanbahn nicht schon längst geflickt und die Flutlichtanlage schon längst erstellt? Koordination mit anderen Gemeinden? Nichts davon.

Wieso ein zweiter Kiosk und ein
zweites Begegnungszentrum?

Sofort ins Auge gestochen ist ein zweiter Kiosk – mit einer weiteren Aussichtsplattform. Allerdings sei das kein Kiosk, wird uns später mitgeteilt. Es handle sich um einen Aufenthaltsraum mit Verpflegungsmöglichkeit. Der aufmerksame Zuhörer fragte sich: Warum ein zweiter Kiosk? Warum eine weitere Aussichtsplattform, wo doch die erste kaum genutzt wird? Warum ein zweites Begegnungszentrum neben dem Dorfzentrum? Schliesslich wurden anlässlich eines Frageteils ein paar Anregungen aus dem Publikum aufgenommen. Immerhin.

Nur sechs Tage später genehmigte der Gemeinderat das entsprechende Vorprojekt, die Kostenschätzung sowie den Verpflichtungskredit. Demgegenüber war davon in der Ausschreibung des Gemeinderatsbeschlusses zum Referendum vom 12. Dezember 2018 keine Rede. Darin hiess es: Sanierung und Erweiterung Sport- und Freizeitpark Blumenau – Genehmigung eines Verpflichtungskredites über die Jahre 2019/2020/2021 in der Höhe von CHF 6’700’000.00 (+/- 10%) inkl. Mwst. Unter die Kategorie Missgeschick liess sich noch die Verwechslung des Bezugs in der offiziellen Bekanntmachung auf Art. 41 Abs. 2 anstatt auf Art. 41 Abs. 1 Gemeindegesetz einteilen, das Weglassen des Hinweises, dass es sich um ein Vorprojekt handelte, kommt einer Täuschung gleich.

Es handelte sich also nicht um ein fertiges Projekt. Davon durfte die Öffentlichkeit freilich erst über einen Monat später am 22. Januar 2019 anlässlich der Protokollgenehmigung erfahren.

Dabei hat sich der Vorsteher und der zuständige Ressortinhaber in einer Pressemitteilung vom 11. Januar 2019 vehement gegen die Behauptung des Referendumswerbers gewehrt, das Projekt sei unausgereift und unfertig. Zwar wurde in der Folge signalisiert, dass in dem einen oder anderen Punkt noch auf die Anliegen der Anwohner eingegangen werden könne. Sobald es sich aber um kostenintensivere Positionen, wie zum Beispiel Lärmschutz, handelte, wurde sogleich abgewunken.

Wird der neue GR nochmals über ein fertiges Projekt entscheiden
und zum Referendum ausschreiben?

Das Referendumsbegehren wurde leider zu spät in Angriff genommen. Dennoch sind innert 5 Sammeltagen 300 Unterschriften zusammengekommen. Die meisten Unterstützerinnen und Unterstützer bemängelten die Informations- und Kommunikationspolitik der Gemeinde und wünschten, dass sie über ein fertiges Projekt abstimmen können.

Meiner Meinung nach muss jedenfalls der Gemeinderat erneut über das fertige Projekt entscheiden (Art. 41 Abs. 1 lit. b Gemeindegesetz) und es ergibt sich eine Referendumsmöglichkeit. Auch die Signale, die ich von sämtlichen Vorsteher- und Gemeinderatskandidaten, mit denen ich gesprochen habe, entgegennehmen durfte, stimmen mich optimistisch. To be continued.