Die Sozialpartner beantragten am 13. Februar 2019 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarung für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe.
Die Regierung leitete den Antrag aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW den Antrag.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom Donnerstag, den 21. Februar 2019 die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist endet am Donnerstag, den 7. März 2019. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.