Neues Einlagensicherung und Anlegerentschädigungs-Gesetz

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. Januar 2019 die Stellungnahme an den Landtag  zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend den Erlass des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Vorlage soll im März-Landtag in zweiter Lesung behandelt werden.

Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im Landtag wurde die Schaffung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ausdrücklich begrüsst. Mit der von der Regierung verabschiedeten Stellungnahme werden die von den Abgeordneten anlässlich der ersten Lesung vorgebrachten Fragen beantwortet. Dies betrifft insbesondere Fragen zum angewendeten Umrechnungskurs von EURO in Schweizer Franken sowie die Höhe der Dotierung des Einlagensicherungsfonds. Daneben werden Fragen zu einzelnen weiteren Bestimmungen beantwortet.

Der Erlass des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und die Abänderung zahlreicher Nebengesetze dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU (Einlagensicherungsrichtlinie; „ESRL“). Diese ersetzt die bis anhin geltende und bislang im Bankengesetz und in der Bankenverordnung umgesetzte Richtlinie 94/19/EG („alte Einlagensicherungsrichtlinie“).