Regierung genehmigt Sportförderungsverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2018 die Sportförderungsverordnung verabschiedet.

Mit der Revision des Sportgesetzes, welche am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird, wurde die Grundlage für die Anpassung der Sportförderstrukturen geschaffen. Im Rahmen der neuen Sportförderstrukturen schliesst die Regierung mit dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) eine Leistungsvereinbarung ab, um die verbandsorientierte Breitensportförderung sowie die Leistungssportförderung an das LOC zu übertragen. Die bisher dafür zuständige Sportkommission wird aufgelöst. Anstelle der operativ tätigen Sportkommission setzt die Regierung zur strategischen Beratung einen Sportrat ein. Die Stabsstelle für Sport wird insbesondere für das Programm „Jugend und Sport“ und die Förderung von weiteren Sport- und Bewegungsförderungsprogrammen und -projekten im Breitensport zuständig sein.

Aufgrund der weitgehenden Anpassungen im Sportfördersystem wurde eine neue Sportförderungsverordnung erlassen und die bestehende Verordnung vom 4. Juli 2000 über den Schulsport, „Jugend und Sport“ und den Breiten-, Behinderten- und Seniorensport, LGBl. 2000 Nr. 149 sowie die Verordnung vom 4. Juli 2000 über den Spitzen- und Leistungssport, LGBl. 2000 Nr. 148, werden aufgehoben.

Die neue Sportförderungsverordnung enthält Bestimmungen zu den Bereichen Schulsport, Kinder- und Jugendsport, Sport- und Bewegungsförderungsprogramme und -projekte, verbands- und vereinsorganisierter Breiten- und Leistungssport sowie Sportveranstaltungen. Für jeden Bereich werden in der Verordnung die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen und -verfahren definiert.