Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2018 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen. Mit dieser Aktualisierung wird verhindert, dass es in Liechtenstein in Bezug auf die kontrollierten Substanzen Abweichungen zum Ausland gibt. Sie erfolgt darum zeitnah mit der entsprechenden Regelung in der Schweiz.

Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung.

Mit dieser Aktualisierung wurden 16 psychoaktive Substanzen eingefügt, die somit neu einer Kontrolle unterliegen. Im internationalen Umfeld konnte Handel mit diesen neu aufgenommenen Substanzen zur missbräuchlichen Verwendung als Designer-Drogen bereits festgestellt werden, bzw. kann damit gerechnet werden. Für die gelisteten Substanzen ist keine medizinische Anwendung in der Schweiz oder in Liechtenstein bekannt. In der Schweiz oder in Liechtenstein ist auch kein Arzneimittel zugelassen, das eine der neu aufgenommenen Substanzen enthält.

Um gegen die missbräuchliche Verwendung als Designer-Drogen vorgehen zu können, aber auf der anderen Seite Forschung und Entwicklung nicht zu behindern, wird ausschliesslich die private Verwendung unter Kontrolle gestellt. Eine allfällige industrielle oder medizinische Verwendung fällt nicht unter die Kontrolle.