Stellungnahme zur Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. November 2018 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes zur Einführung eines Bedrohungsmanagements zuhanden des Landtags verabschiedet.

Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im November 2016 wurde vor allem die unterschiedliche Begrifflichkeit zum Modell des Kantons Solothurn, nach dessen Vorbild Liechtenstein sein Bedrohungsmanagement ausarbeitete, diskutiert. Konkret handelt es sich dabei um die Begriffe «hohe Gewaltbereitschaft» versus «gewaltbereit» und deren Auswirkung in der Praxis. Ausserdem wird in der Stellungnahme auf die Frage betreffend personelle Ressourcen infolge der Einführung des Bedrohungsmanagements eingegangen. Weitere Fragen betrafen insbesondere den Datenschutz sowie die Datenverarbeitung.
Mit dem vorgeschlagenen Bedrohungsmanagement, welches einen präventiven Ansatz verfolgt, soll ein klassisches «Case-Management» eingeführt werden. Zentraler Punkt ist, die bereits bei verschiedenen Personen und Behörden vorhandenen Informationen frühzeitig an einer Stelle zusammenlaufen zu lassen damit diese zentral strukturiert und analysiert werden können, um ein Risikopotential möglichst frühzeitig zu erkennen und die im konkreten Fall geeigneten Massnahmen zur möglichen Vermeidung schwerer Gewalttaten zu ergreifen.