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E-Fahrrad und Tempolimit auf Velowegen

Der gut recherchierte Artikel “VCL sieht keinen Grund für Tempo 30 auf Velowegen” im Vaterland vom 8. November hat einige Fragen ausgelöst. Zum besseren Verständnis folgende Erklärungen für die Schweiz und Liechtenstein. In Österreich und Deutschland gelten andere Regeln.

Ein Pedelec oder E-Velo 25 (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) ist für die Behörde ein Leicht-Motorfahrrad und entspricht rechtlich einem Velo. Ein S-Pedelec oder E-Velo 45 (mit Tretunterstützung bis 45 km/h) ist für die Behörde ein Motorfahrrad und ist rechtlich einem Mofa mit Verbrennungsmotor gleichgestellt.

Radwege mit dem Signal “Rad- und Fussweg” und einem Verbot für Motorfahräder (z.B. Bammiliweg Vaduz) dürfen mit S-Pedelec oder E-Velo 45 nur unter folgenden Bedingungen befahren werden: Motor abgeschaltet oder Tretunterstützung übersteigt 25 km/h nicht.

Wenn ein Trottoir als “Rad- und Fussweg” (z.B. Zollstrasse Schaan) signalisiert ist, muss es von allen Velofahrenden – also auch von Personen auf S-Pedelec und Rennvelo – benutzt werden. Das Radfahren auf der Strasse ist dort verboten. Wenn ein Trottoir als “Fussweg” mit dem Zusatz “Velo gestattet” (z.B. im Zentrum von Schaan) signalisiert ist, dürfen Velos dort fahren, müssen aber besondere Rücksicht auf FussgängerInnen nehmen. Schnelle E-Velos 45 dürfen auf solchen Trottoirs nicht fahren. Velos dürfen bei Signalisation “Fussweg” mit dem Zusatz “Velo gestattet” auf der Strasse fahren, müssen aber nicht.

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