BGZ-Gebäude: Stellungnahme zum Flugblatt der Initianten des Referendums

Die Initianten des Referendums machen in einem in Triesenberg verteilten Flugblatt Stimmung gegen den Verkauf der BGZ-Liegenschaft. Die Gemeinde nimmt zu den teilweise unkorrekten und falschen Aussagen nachstehend Stellung:

Die Initianten des Referendums, Mario Bühler und Oswald Schädler, stellen das für die Gemeinde wichtige Geschäft infrage, weil dieses Grundstück nicht ohne Not verkauft wer-den dürfe. Die Gemeinde befindet sich diesbezüglich nicht in einer Notlage, könnte aber die Chance ergreifen, sich zum Beispiel eine für die Pläne der Gemeinde idealere Parzelle in unmittelbarer Nähe zum Pflegewohnheim zu sichern. Durch den Verkauf der BGZ-Liegenschaft erhält die Gemeinde Triesenberg Handlungsspielraum, um die Erweiterung und Entwicklung des Dorfzentrums weiter voranzutreiben.

Die Aussagen der Initianten zum ermittelten Wert des BGZ-Gebäudes gehen von falschen Annahmen aus. Sie stützen sich offensichtlich nicht auf ein Gutachten. So wird beispiels-weise bemängelt, dass der Eigenmietwert für das Archivzwischenlager auf einer Teilfläche des Gebäudes nicht in die Ertragswertberechnung eingeflossen ist. Die Berechnung ist je-doch korrekt erfolgt, weil während längerer Zeit kein Mieter gefunden werden konnte und der Raum im BGZ-Gebäude leer stand. Zudem muss berücksichtigt werden, dass nach der Bereinigung und Inventarisierung das Archivzwischenlager im Untergeschoss des Verwal-tungsgebäudes und im Rathaus Platz finden wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Nach-mieter im BGZ-Gebäude alles andere als einfach zu finden sein wird. Das musste die Ge-meinde bereits in der Vergangenheit feststellen. Sie musste froh sein, dass nach dem Weggang des Mieters im ersten Stock die Patentanwaltskanzlei die freien Räumlichkeiten zusätzlich mietete. Auch die Aussage, dass im Gebäude keine grösseren Investitionen für die Gemeinde anstehen, entspricht nicht den Tatsachen. In den nächsten Jahren wird sich die Schere zwischen realisierbaren Mieteinnahmen und den absehbar auf die Gemeinde zu-kommenden Investitionen/Renovationen (z.B. Heizung/Lift, Bodenbeläge, Aussenhülle Ma-lerarbeiten und Platz für EDV) sowie Unterhaltsarbeiten weiter öffnen und die Gemeinde-rechnung belasten. Im Schätzungsgutachten ist unter Berücksichtigung des Gebäudezu-stands ein realistischer Marktwert ausgewiesen worden. Auch wenn der Einwand, dass die Liegenschaftskommission nicht einbezogen wurde, richtig ist, ändert sich damit aber nichts an den Fakten, auf denen der ermittelte Marktwert und die Verkaufsentscheidung des dafür zuständigen Gemeinderats beruht. Der Beschluss des Gemeinderats war zudem einstimmig.

Nicht tolerierbar ist, dass der langjährige Mieter, ein für die Gemeinde wertvolles Unter-nehmen, das in Triesenberg investieren möchte, dermassen diskreditiert wird. Die am Kauf interessierte international tätige Patentanwaltskanzlei gehört zu jenen Unternehmen, mit denen die Reputation und die Steuerkraft des Unternehmensstandorts Triesenberg gestärkt wird, und sie belebt durch ihre Geschäftstätigkeit das Dorfzentrum mit positiven Auswir-kungen auf die Geschäfte und Restaurants. Nicht zuletzt erinnern wir an verschiedene in-ternationale Veranstaltungen, die nur dank der Vermittlung der Patenbüro Paul Rosenich AG in Triesenberg stattfanden. Auch die Skulptur an der Hauswand des BGZ-Gebäudes wurde im Rahmen der Verpflichtung, einen gewissen Anteil der Bausumme öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden, von der Patentanwaltskanzlei beschafft. Falsch ist unter ande-rem die Darstellung, dass die Jahresrechnung bis heute nicht beim Amt für Justiz hinterlegt worden ist. Auch die Erwähnung nur eines Teils des Unternehmenszwecks vermittelt einen falschen Eindruck von der Unternehmenstätigkeit. Diese unlautere Stimmungsmache verur-teilen wir.

An einigen weiteren Stellen des Flugblatts werden zudem unzulässige Vergleiche zu den verrechneten Mieten oder Mutmassungen zum Vorkaufsrecht der Gemeinde angestellt. Richtig ist vielmehr, dass für die Büroräumlichkeiten im 2. Obergeschoss die Patentan-waltskanzlei gleich viel bezahlt, wie die Wegelin AG. Die diesbezüglichen Ausführungen der Initianten sind schlichtweg falsch. Die tendenziösen Ausführungen der Initianten des Refe-rendums dienen leider nicht einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem sinnvollen und im langfristigen Gemeindeinteresse liegenden Verkauf der BGZ-Liegenschaft.

Diese Richtigstellung soll es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Fakt ist: Durch den strategischen Entscheid zum Verkauf bekommt die Gemeinde den notwendigen Handlungsspielraum für die Zentrumsentwicklung direkt im Dorfkern und kann darüber hinaus Geld sparen, das bei einem Verbleib des BGZ-Gebäudes im Gemeindebesitz in Form von Erneuerungsinvestitionen ausgegeben werden müsste.

Gemeinde Triesenberg
Christoph Beck, Gemeindevorsteher
Stefan Gassner, Vizevorsteher