ECOFIN streicht Liechtenstein von der «Grauen Liste»

Der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) hat mit Beschluss vom 2. Oktober 2018 Liechtenstein von der sogenannten «Grauen Liste» gestrichen. Die EU bestätigt damit, dass Liechtenstein die Anforderungen der EU in Bezug auf Steuertransparenz, faire Besteuerung von Unternehmen und Umsetzung der BEPS-Mindeststandards erfüllt.

Der ECOFIN hat am 5. Dezember 2017 einige Länder und Gebiete auf die EU-Liste der unkooperativen Staaten gesetzt (Annex I). Liechtenstein war nicht auf dieser EU-Liste. Nichtsdestotrotz hat die EU Code of Conduct Gruppe in wenigen Bereichen des liechtensteinischen Unternehmenssteuerrechts Anpassungsbedarf identifiziert. Liechtenstein wurde daher mit rund 60 weiteren Ländern und Gebieten als Land eingestuft, dass
eine entsprechende politische Zusage abgegeben hat, die notwendigen Anpassungen bis Ende 2018 umzusetzen (Annex II, sogenannte «Graue Liste»).

Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat in der Folge gemeinsam mit der Steuerverwaltung, der Universität Liechtenstein sowie Vertretern aus der Wirtschaft eine Vorlage für die Anpassung des Steuergesetzes erarbeitet, welche der Landtag bereits im Juni 2018 abschliessend beraten hat. Nachdem die Abänderung des Steuergesetzes am 13. Juli 2018 in Kraft getreten war, konnte erreicht werden, dass die EU Code of Conduct Gruppe die Streichung Liechtensteins von der «Grauen Liste» bereits in ihrer Juli-Sitzung vorschlug.

Die rasche innerstaatliche Umsetzung zeigt das klare Bekenntnis Liechtensteins zu den Kriterien der EU für eine faire Unternehmensbesteuerung. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2018 hat nun der ECOFIN die formelle Streichung von der «Grauen Liste» beschlossen.