Ambulant vor stationär – der Prämienzahler zahlt die Zeche!

Der Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser stellt klar, dass ohne flankierende Massnahmen bei der Systemumstellung „ambulant vor stationär“ dem Prämienzahler finanzielle Zusatzbelastungen aufgebürdet werden. Wer profitiert, ist der Staat.

 

Letzte Woche hat die Regierung per Verordnungsänderung beschlossen, dass gewisse medizinische Eingriffe nicht mehr stationär, sondern nur noch ambulant vorgenommen werden dürfen, ansonsten sie von den Kassen nicht mehr bezahlt werden. Damit hat die Regierung eine Liste von (vorerst) sechs Eingriffen 1:1 anlog zur Schweiz übernommen.

Patientensicherheit geht vor
Im Gegensatz zu Liechtenstein sieht  der Schweizer Bundesrat  daneben flankierende Massnahmen, wie etwa ein Monitoring der Auswirkungen der Massnahmen auf die Patientinnen und Patienten vor, aus gutem Grund. Wie die Curafutura, einer der beiden Verbände der Schweizer Krankenversicherer, schreibt, geht die Patientensicherheit vor. Sie hält nämlich die medizinische Indikation für die ambulante Durchführung bei einem Teil der Eingriffe für fraglich, so sei z.B. die Schmerzkontrolle bei Eingriffen an der Zervix (Gebärmutterhals) problematisch.

Einsparungen nur für den Staat
Mit der Verlagerung von stationären Eingriffen in den ambulanten Bereich sollen die Gesundheitskosten gesenkt werden, da ambulante Eingriffe in der Regel kostengünstiger sind. Das ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail: weil die stationären Spitalkosten zu 55 % vom Staat getragen werden, fallen für die Kassen – und damit den Prämienzahler – nur 45% der Kosten an. Die ambulanten Kosten hingegen gehen zu 100% zu Lasten der Prämienzahler. Da  aber etliche weitere ambulante Eingriffe, die entweder bereits in verschiedenen Kantonen zwingend ambulant durchzuführen sind oder in verschiedenen Untersuchungen (OBSAN, PwC) für eine ausschliesslich ambulante Durchführung empfohlen werden, nicht kostengünstiger sondern u.U. auch wesentlich teurer als stationäre Behandlungen (z.B. die Erweiterung von Herzkranzgefässen, PTCA)  sind, resultiert im Endergebnis zwar in einer Kostenersparnis für das Gesamtsystem, für den Staat, aber in Mehrkosten für die Kassen und damit den Prämienzahler.

Der zweite Schweizer Verband  der Krankenversicherer Santésuisse hat bei Verlagerung von 16 Eingriffen von stationär auf ambulant, inkl. der PTCA, berechnet, dass das Schweizer Gesundheitssystem um 113 Mio. Franken entlastet werden kann, wobei für die Krankenversicherer gleichzeitig eine Zusatzbelastung von rund 70 Mio. Franken entsteht, die zweifelsohne den Prämienzahlern aufgebürdet wird.

Der LKV (Liechtensteiner Kassenverband) fordert  daher (wie im Übrigen auch die Schweizer Kassenverbände) in einer Pressemitteilung dringend die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Eingriffen (Efas). Auch der LKV befürchtet, dass andernfalls der Prämienzahler zum Handkuss kommt, entweder durch höhere Prämien oder Abbau von Reserven, die sonst zu einer Prämiensenkung verwendet werden könnten – obwohl der Gesundheitsminister das im Juni 2018 in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage noch in Abrede gestellt hat.

Den ersten Schritt vor dem zweiten tun
Im Sinne der Prämienzahler wäre es wohl angebracht gewesen, zunächst die Finanzierungsfrage zu regeln, bevor  Vorschriften über die ambulante statt stationäre Behandlung, denen sicher noch weitere folgen, übernommen und eingeführt  werden.

 


Johannes Kaiser,
Landtagsabgeordneter (parteifrei)