Geldwäschereibestimmung wird angepasst

 

Ziel der Gesetzesvorlage: Bekämpfung
der Geldwäscherei 

Vaduz – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. August 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zuhanden des Landtages verabschiedet. Ziel dieser Gesetzesvorlage ist es, die Geldwäscherei wirksam zu bekämpfen, dadurch den Missbrauch von am Finanzplatz angebotenen Dienstleistungen besser zu verhindern und die bei der letzten Moneyval Länderprüfung Liechtensteins im Jahr 2014 konstatierten Mängel bei der Effektivität der Geldwäscherei-Bekämpfung zu beseitigen.

Die nächste Länderevaluation Liechtensteins ist für das Jahr 2020 angesetzt. In diesem Jahr muss Liechtenstein in einem weiteren Fortschrittsbericht nachweisen, dass die Geldwäschereibekämpfung in Liechtenstein den internationalen Standards, insbesondere den Vorgaben von Moneyval, entspricht. „Die von der Regierung festgelegte Finanzplatzstrategie anerkennt, dass die Konformität mit den wichtigsten internationalen Standards gewährleistet sein muss, um die Stabilität und Reputation unseres Finanzplatzes zu gewährleisten. Die jetzt vorgeschlagene Anpassung schliesst diesbezüglich eine wichtige Lücke“, betont Justizministerin Aurelia Frick.

Der Geldwäschereitatbestand von § 165 des Strafgesetzbuches wird in wesentlichen Teilen an die österreichische Rezeptionsvorlage angepasst. Der Vortatenkatalog der Geldwäschereinorm wird erweitert, indem neu alle Straftaten mit einer Strafdrohung von mehr als einjähriger Freiheitsstrafe Vortaten zur Geldwäscherei werden. Neu erfasst werden zudem ersparte Steueraufwendungen als Tatobjekt der Geldwäscherei. Ebenso wie in Österreich soll qualifizierte Geldwäscherei in Zukunft mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden. Um in Geldwäschereiverfahren vor dem Kriminalgericht eine Schlussverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten und somit auch ein Abwesenheitsurteil zu ermöglichen, wird § 295 der Strafprozessordnung entsprechend abgeändert.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. September 2018.