Eintragung in das Goldene Buch auf Schloss Vaduz

Alle Absolventinnen und Absolventen mit einer Durchschnittsnote 5,3 und besser können sich am 14. September 2018 auf Schloss Vaduz ins Goldene Buch eintragen lassen. Bild: Michael Zanghellini

 

Wer kann sich am 14. September ins Goldene Buch eintragen lassen? 

 

Vaduz- Am Freitag, 14. September 2018, findet die Eintragung in das „Goldene Buch“ auf Schloss Vaduz statt. Folgende Lehrabsolventinnen und -absolventen können sich ins „Goldene Buch“ eintragen:

– Lehrabsolventinnen und -absolventen mit einem

liechtensteinischen Lehrvertrag,

– in Liechtenstein wohnhafte Lehrabsolventinnen und -absolventen

mit einem ausländischen Lehrabschluss sowie

– im Ausland wohnhafte Lehrabsolventinnen und -absolventen mit

liechtensteinischer Staatsbürgerschaft,

welche ihre betrieblich oder schulisch organisierte berufliche Grundbildung in einem staatlich anerkannten Lehrberuf im Winter 2017/2018 oder Sommer 2018

– mit einer Durchschnittsnote 5,3 und besser, oder

– mit einem österreichischen Prüfungszeugnis mit der

Beurteilungsstufe „mit Auszeichnung bestanden“ oder „mit gutem

Erfolg bestanden“, oder

– mit einem deutschen Prüfungszeugnis mit dem Gesamtergebnis „sehr

gut“

abgeschlossen haben.

Absolventinnen und Absolventen mit einem liechtensteinischen Lehrvertrag werden vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung persönlich eingeladen.

Alle anderen oben genannten Absolventinnen und Absolventen werden gebeten, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Postfach 44, 9494 Schaan, bis spätestens 17. August 2018 eine Kopie ihres Fähigkeitszeugnisses und Notenausweises oder des Prüfungszeugnisses zukommen zu lassen. (Gabi Lotzer)