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Ab sofort absolutes Feuerverbot im Freien !

Ab sofort gilt in Liechtenstein ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

 

Lange Trockenheit: Grosse Flur-und Waldbrandgefahr im Lande 

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der nun seit Februar anhaltenden ausserordentlichen Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine sehr grosse Flur- und Waldbrandgefahr (Stufe 5). Es gilt deshalb ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien.

In Liechtenstein und der Region sind seit längerem keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und heissen Wetter herrscht deshalb sehr grosse Trockenheit. Als Folge davon hat die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz unter Abstimmung der Gemeindefeuerwehrkommandanten und Förster mit sofortiger Wirkung ein bis auf weiteres gültiges absolutes Feuerverbot im Freien erlassen.

In Liechtenstein ist deshalb das Entzünden von Feuer im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch Festeingerichtete, dürfen nicht mehr benutzt werden.
Raucherwaren sowie Zündhölzer dürfen nicht im Freien weggeworfen werden. Ebenso sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Entzünden von Höhenfeuern und das
Steigenlassen von Himmelslaternen verboten.

Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb der Wälder nur dann genutzt werden, wenn diese mit genügend Bodenabstand auf einem festen und nicht brennbaren Untergrund stehen. Holzkohlegrills dürfen hingegen grundsätzlich nicht gebraucht werden.

Sämtliche nicht aufschiebbare und dringende gewerbliche Tätigkeiten und Bauarbeiten, die Funkenflug verursachen könnten, sind nur mit der hinreichend gebotenen Vorsicht und durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal auszuführen.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen. Die Missachtung des Verbotes wird zur Anzeige gebracht und kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die gestützt auf das Brandschutzgesetz durch die Regierung erlassene Allgemeinverfügung auf Erlass eines absoluten Feuerverbotes wird im Amtsblatt unter der Adresse www.amtsblatt.llv.li zur Abfrage zur Verfügung gestellt.

Bis auf den Widerruf dieses Verbotes durch die Regierung sind diese Bestimmungen gültig. Die Regierung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürger für das Verständnis und die Mitwirkung.

 

Verhaltensregeln absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins

Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln zum absoluten Feuer- und Feuerwerksverbot in Liechtenstein. Die Verhaltensregeln sind verbindlich und gelten auf der gesamten Landesfläche.

Es ist generell verboten, …

… offene Feuer im Freien zu entfachen. Dies beinhaltet die Nutzung von jeglichen Arten von Holz- und Kohlegrills, Cheminées, Pizzaöfen, Smokers etc. Man darf keine Feuer in Feuerschalen, Tonnen oder anderen Feuerstellen entfachen.

… im Freien Kerzen anzuzünden.

… Feuerwerke zu zünden, auch keine Vulkane oder Bengalische-Zündhölzer.

… Himmelslaternen, Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen steigen zu lassen.

… im Wald zu rauchen und auf der restlichen Landesfläche brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen.

Man darf, …

… im Freien einen Gasgrill oder Elektrogrill benützen, wenn er auf einem nicht brennbaren Untergrund steht. Man muss aber 40 Meter Abstand zum Waldrand halten.

… im Freien rauchen, aber nur ausserhalb des Waldes. Die Asche ist auch zuhause im Garten in einem Aschenbecher oder in einem anderen nicht brennbaren Behältnis zu entsorgen. Bevor man den Aschenbecher leert, soll man sich vergewissern, dass nichts mehr brennen kann. Es ist strengstens verboten, Streichhölzer und Raucherwaren achtlos wegzuwerfen. Amt für Bevölkerungsschutz,Vaduz

 

 

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