Johannes Kaiser: Mandats-Niederlegung im Richterauswahlgremium!

Votum des FBP-Abg. Johannes Kaiser zum Geschäftsbericht der LGV anlässlich der Landtagssitzung vom 6.Mai 2021.

 

POLIT-BÜHNE 

 

Da in den Gesetzen wie auch in der Verfassung nicht eindeutig ableitbar ist, auf welcher Basis in Kommissionen wie auch im Richterauswahlgremium Ersatzwahlen vorgenommen werden können, wurde vom Landtagspräsidium bei Dr. jur. Peter Wolff ein Gutachten eingeholt. Dabei ging es um zwei Fragestellungen, erstens um die Definition einer Wählergruppe und zweitens um die Abberufung eines Abgeordneten, welcher per Landtagsbeschluss für die entsprechende Mandatsdauer in eine Kommission bzw. Richterauswahlgremium gewählt wurde.

Die Wählergruppe hat gemäss der Definition ihre zentrale Funktion vor den Wahlen, denn gemäss Volksrechtegesetz werden dadurch von einer „Gruppierung“ vor den Wahlen bei der Regierung Wahlvorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht. Diese Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die gewählten Abgeordneten – und da sind wir bei der zweiten Fragestellung – legen auf die Landesverfassung einen Eid ab und geloben damit gemäss Art. 54 der LV – das Wohl des Vaterlandes ohne Nebenrücksichten (dies impliziert auch „ohne Nebenrücksichten“ von Wählergruppen) nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.

Gerade bei der letzten Verfassungsrevision wurde beim Richterauswahlgremium auf die „Entparteiisierung“ grösstes Augenmerk gelegt. Die in Kommissionen oder in das Richterauswahlgremium gewählten Mitglieder sind für die vorgesehene Amtsdauer gewählt und können gemäss Gutachten des renommierten Rechtsanwalts Dr. Wolff vom Landtag nicht abberufen werden, nur ein Mitglied selbst kann das Mandat von sich aus niederlegen.

Gegensätzliche Meinung der Rechtsanwälte Hoop & Hoop

Diese Rechtsauffassung teilt eine weitere eingeholte gutachterliche Stellungnahme der Hoop & Hoop Rechtsanwälte nicht. Mir ging es bei der Traktandierung der „Ersatzwahl Richterauswahlgremium“ im März-Landtag einzig und allein um die Darlegung einer transparent nachvollziehbaren, verfassungsrechtlich abgestützten Rechtslage und nicht um ein Festhalten meines Einsitzes im Richterauswahlgremium.

Nicht noch grössere Rechtsverunsicherung schaffen

Nachdem nun der Landtag nach wie vor keine eindeutig geklärte Rechtsgrundlagen vorliegen hat, sondern viel mehr zwei Gutachter-Stellungnahmen mit diametralen Ansichten, liegt es mir fern, den Landtag in die Aufgabe eines Schiedsgerichts zu drängen, um dann eine noch grössere Rechtsverunsicherung zu schaffen.

Ich lege mein Mandat per sofort nieder

Ich erkläre hiermit, dass ich meinen Einsitz bzw. mein Mandat im Richterauswahlgremium per sofort niederlege.

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter, parteifrei