Freie Liste: „Regierungsvorlage bremst Kleinparteien weiterhin aus“

Parteienbühne

 

Die Freie Liste wirft den Regierungs-
Parteien Demokratiedefizit vor

 

Oppositionsparteien und Regierungsparteien verfolgen ein unterschiedliches Ziel, wenn es um die gerechtere Sitzverteilung im Gemeinderat (GR) geht. Das zeigte sich klar beim Nachsitzen der Landtagsabgeordneten im Hohen Haus am 20. Juni. Die Volksvertreterinnen und -vertreter der Freien Liste und DU waren berechtigterweise unzufrieden mit der neuen Gesetzesvorlage der Regierung. Sie richteten einen klaren Appell an die Grossparteien, das Grundmandatserfordernis bei der Restmandatsverteilung an den Gemeinderatswahlen endlich fallen zu lassen.

Was ist überhaupt der Sinn des Grundmandatserfordernisses? Es schreibt vor, dass eine Partei ein stattliches Minimum an Stimmenanteilen haben muss, damit sie überhaupt an der Sitzverteilung teilnehmen darf. Der geforderte Anteil variiert je nach Gemeinde und Grösse des Gemeinderats (Planken z.B. «führt» mit 12,5%) und wirkt wie eine Sperrklausel. Das Grundmandatserfordernis erschwert somit den Zutritt zu politischer Mitbestimmung für Kleinparteien in hohem Masse. Grosse Parteien hingegen sind überrepräsentiert. Das ist eine Demokratiefalle oder zumindest ein Demokratiedefizit.

Zur Wiederholung: Anlass für die aktuelle Gesetzesvorlage war der Ausgang der GR-Wahlen in Balzers im Jahre 2015: In Balzers «regiert» eine VU-Minderheit von 41.4% mit 6 Sitzen im GR, obwohl die FBP mit 42.7% die stimmenstärkste Partei ist und auch den Vorsteher stellt. Die FBP monierte und die «Grossen» wollten in erster Linie das «Balzers-Problem» beheben. Dabei ging es um 1,3% der Stimmen, die die FBP mehr erhielt als die VU. Eigentlich eine Lappalie im Vergleich zum echten Problem, dass die Parteien, die kein Grundmandat erringen konnten, gesetzlich von der Restmandatsverteilung ausgeschlossen wurden. Dadurch sind in Balzers 2015 insgesamt 15.9% der Wählerstimmen (DU 8.1% und FL 7.8%) im Gemeinderat überhaupt nicht repräsentiert. Läuft das nicht dem gesunden Rechtsempfinden und einer demokratischen Gesinnung entgegen?

Abgeordnete der Grossparteien wollten bei der Landtagsdebatte auf Zeit spielen und forderten die Oppositionsparteien auf, eine weitere Motion einzureichen, was Abgeordnete der kleinen Parteien als Ausweichmanöver erkannten. Letztlich traten 19 von 24 Volksvertreter und -vertreterinnen auf die Gesetzesvorlage in der 1. Lesung ein. Das Ergebnis deutet darauf hin, dass die Gesetzesvorlage mit einem Grundmandatserfordernis wohl auch nach der 2. Lesung weiter in Kraft ist und somit kleine Parteien bzw. deren Kandidierende benachteiligt werden.

Die Mehrheit ist in der Verantwortung, ein faires System zu etablieren, das den Minderheitenschutz berücksichtigt. Das auch im Wissen, dass die heutige Mehrheit künftig einmal die Minderheit sein kann. Für die Freie Liste ist klar, dass das Grundmandatserfordernis für die Teilnahme an der Restmandatsverteilung im Sinne eines fairen demokratischen Systems nicht haltbar ist.

Wie ist Ihre Meinung zur Methode der Sitzverteilung im Gemeinderat bzw. zum Grundmandatserfordernis? Schreiben Sie uns auf info@freieliste.li (Die Landtagsfraktion der Freien Liste)