Richterauswahlgremium: Klärung ob Johannes Kaiser Mitglied bleibt, wurde vertagt

Der freie Abg. Johannes Kaiser muss auf das Ergebnis eines weiteren Gutachtens warten.

Landtag beschliesst mit 14 Stimmen die Einholung eines weiteren Gutachtens

 

Nach längerer Diskussion beschloss der Landtag am Mittwoch mit 14 Stimmen die Einholung eines weiteren Gutachtens zum Fall «Johannes Kaiser» im Richterauswahlgremium. Es soll abgeklärt werden, ob Kaiser nach seinem Parteiaustritt weiterhin Mitglied des Richterauswahlgremiums bleibt.

Ein Gutachten des anerkannten liechtensteinischen Juristen Dr. Peter Wolff hat zum Ergebnis geführt, dass Johannes Kaiser trotz seines Parteiaustritts  gewähltes Mitglied dieses Gremiums ist. Eine andere Meinung vertritt hingegen Erbprinz Alois als Vorsitzender des Richterauswahlgremiums. Er ortet verfassungsmässige Bedenken, wie er in einer E-Mail an den Landtag kundtut. Er empfiehlt ein weiteres Gutachten bzw. rechtliche Abklärungen.

Der Landtagspräsident Albert Frick wollte dieser Empfehlung im Landtag nachkommen. Dagegen fragten sich einige Abgeordnete, ob ein weiteres Gutachten überhaupt etwas bringe. «Was passiert», fragte sich beispielsweise der FBP- Abg. Wendelin Lampert, «wenn ein neues Gutachten dem ersten Gutachten widerspricht»?

Nach einer kurzen Unterbrechung der Landtagssitzung gab es dann doch eine Mehrheit von 14 Stimmen für die Einholung eines weiteren Gutachtens.

Daniel Seger mit 25 Stimmen gewählt

Die Nachwahl des FBP-Abg. Daniel Seger war von vorneherein klar. Er erhielt die volle Stimmenzahl vom Plenum. Er nimmt jetzt neu Einsitz in das Richterauswahlgremium. Was mit dem Abg. Johannes Kaiser passiert, der vom Landtag in dieses Amt für vier Jahre gewählt wurde, bleibt offen.