Fristlose Entlassung eines Arztes war rechtens

 

Spital Vaduz: Schadensersatzklage
definitiv abgewiesen

Wie einer Medieninformation von heute Abend zu entnehmen ist, hat der Oberste Gerichtshof die fristlose Entlassung geschützt, die das Liechtensteinische Landesspital im Jahr 2014 gegen einen stellvertretenden Chefarzt ausgesprochen hatte.

Die Entlassung war gerechtfertigt und ist vom Landesspital auch rechtzeitig ausgesprochen worden. Die vom Arzt geltend gemachten Schadenersatzansprüche sind nicht gerechtfertigt.

Der Oberste Gerichtshof ist damit der Argumentation des Landespitals vollumfänglich gefolgt.