Postulatsbeantwortung zur IV-Gesetzgebung: Freie Liste will Diskriminierung beseitigen 

Fraktionssprecher der Freien Liste, Georg Kaufmann. 

 

IV-Gesetzgebung – spannende Diskussion
im Landtag erwartet

 

Das IV-Postulat der Freien Liste zielt darauf ab, Möglichkeiten zu prüfen, eine gesetzlich verankerte Diskriminierung zu beseitigen, die rund die Hälfte der liechtensteinischen Bevölkerung betrifft. Werfen wir einmal einen Blick ins IV-Gesetz. Dort wird der Leistungsanspruch der Versicherung in folgenden Artikeln geregelt:

Art. 33

Eingliederung vor Rente
Die Leistungen der Eingliederung haben Vorrang vor Rentenleistungen.

Das heisst, dass erst eine Rente gesprochen wird, wenn keine Eingliederungsmassnahmen mehr greifen oder möglich sind. Ein zweiter Blick ins Gesetz erläutert die verfügbaren Eingliederungsmöglichkeiten.

Art. 34
Grundsätze des Leistungsanspruches

1) Invalide oder von einer Invalidität unmittelbar bedrohte Versicherte haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, soweit diese notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, wieder herzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Dabei ist die gesamte noch zu erwartende Arbeitsdauer zu berücksichtigen.

2) In den in diesem Gesetz oder in den von der Regierung durch Verordnung bezeichneten Fällen besteht der Anspruch auf Leistungen auch unabhängig von der Möglichkeit einer Eingliederung ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich.

3) Die Eingliederungsmassnahmen bestehen in folgenden Leistungsarten:

  1. a) berufliche Massnahmen;
  2. b) Lohnzuschuss;
  3. c) Aussetzen der Rentenzahlung auf Antrag;
  4. d) Hilfsmittel;
  5. e) Taggeld;
  6. f) Spesenersatz.

 

Die Postulatsbeantwortung der Regierung bestätigt, dass rund die Hälfte der Bevölkerung von vornherein keinen Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen hat. Das liegt einerseits an der Berechnungsmethode des IV-Grads und andererseits an der gesetzlich festgelegten Höhe des IV-Grads. Achtung jetzt wird es etwas technisch: Der IV-Grad wird durch einen Einkommensvergleich zwischen dem Valideneinkommen und dem theoretisch möglichen Invalideneinkommen bestimmt. Damit fallen rund 50% der arbeitenden Bevölkerung durch die Maschen der Versicherung – von Erfolg versprechenden Eingliederungsmassnahmen der IV wie Lohnzuschuss oder Umschulungsmassnahmen sind sie ausgeschlossen, sollten sie in die Situation kommen und diese benötigen. Und das obwohl diese Personen während vieler Jahre Lohnbeiträge an die IV bezahlt haben. Das kann für Betroffene verheerende Folgen haben. Die Freie Liste will das ausgleichen. Die Regierung zögert. Diese Sachlage verspricht eine spannende Diskussion im Landtag.

Die Landtagsfraktion der Freien Liste