Weitere Anklage gegen ehemaligen Rechtsanwalt und Treuhänder eingebracht

Staatsanwaltschaft bringt eine weitere Anklageschrift ein 

Im Strafverfahren gegen den 69-jährigen ehemaligen Rechtsanwalt und Treuhänder hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklageschrift eingebracht. In der neuen Anklage werden dem Mann die Verbrechen der Untreue in 3 Fällen, des gewerbsmässigen schweren Betruges in 16 Fällen, der Veruntreuung und der Geldwäscherei sowie ein Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen.

In der neuen Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft bei den Vermögensdelikten von einer weiteren Deliktsumme von rund CHF 28.5 Mio. aus. Die Anklage ist rechtskräftig. Die Strafdrohung beträgt 1-10 Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Die Voruntersuchung war sehr arbeitsintensiv. Die Geschädigten sind langjährige Kunden des Angeklagten, für die er Stiftungen, Anstalten, Trusts und andere Gesellschaften verwaltete. Obwohl wir den untersuchten Zeitraum mit 2010 begrenzten war die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen aufwendig und zeitintensiv. Jedes einzelne Faktum ist für sich genommen ein grosser Fall“, meint dazu der Leitende Staatsanwalt Robert Wallner. Und weiter: „Dass solche Fälle heute von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft ohne kostenintensive externe Experten bewältigt werden können, zeigt, dass wir bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität heute gut aufgestellt sind.“

Im Falle eines Schuldspruches wird das Kriminalgericht bei der Bemessung der Strafe die im ersten Verfahren verhängte Freiheitsstrafe zu berücksichtigen und nur jene zusätzliche Strafe zu verhängen haben, die bei gemeinsamer Aburteilung aller angeklagten Fakten schuld- und tatangemessen wäre.

Im ersten, getrennt geführten Verfahren war der Angeklagte mit Urteil des Kriminalgerichtes vom 08.11.2017 zu allen Anklagepunkten schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen die Höhe der Strafe Berufung eingelegt. Das Fürstliche Obergericht wird darüber voraussichtlich am 27.4.2018 entscheiden. (Dr. Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt, Vaduz)