Hammermann neuer Richter beim EFTA-Gerichtshof

PK der Regierung im Regierungsgebäude in Vaduz, Bild aufgenommen am 13.12.2017 
- Thema: Strategische Neuausrichtung des Strafvollzugs - Bernd Hammermann Leiter Amt für Justiz 
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Als Nachfolger von Carl
Baudenbacher bestellt 

Vaduz – Die Regierung hat am Dienstag, 6. März beschlossen, Bernd Hammermann als neuen liechtensteinischen Richter beim EFTA-Gerichtshof zu nominieren. Er tritt damit die Nachfolge von Carl Baudenbacher an. Carl Baudenbacher war seit dem EWR-Beitritt 1995 Liechtensteins Richter am EFTA-Gerichtshof und hat diesen während 15 Jahren als Präsident geleitet.

Bernd Hammermann ist seit 2013 Leiter des Amts für Justiz. Zuvor stand er sechs Jahre dem damaligen Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA) vor. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Leiter des Amts für Justiz und des GBOERA sowie seiner vorgängigen 10-jährigen Leitungsfunktion als Mitglied des Kollegiums der EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel verfügt Bernd Hammermann über ausgezeichnete Kenntnisse der liechtensteinischen Rechtsordnung sowie des Europa- und EWR-Rechts. Als früherer Rechtskonsulent der Hilti AG und EWR-Referent der LIHK besitzt er zudem die notwendige Erfahrung im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts. Es ist damit gelungen, einen ausgewiesenen liechtensteinischen Experten für diese Position zu gewinnen.

Die Nominierung von Bernd Hammermann muss noch von den EWR/EFTA-Partnern Island und Norwegen bestätigt werden.

Der EFTA-Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg wurde errichtet, um die einheitliche Auslegung des EWR-Abkommens in den drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen sicherzustellen. Er entscheidet letztinstanzlich in Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierungen und gibt gutachterliche Stellungnahmen zur Auslegung des EWR-Rechts ab. Der EFTA-Gerichtshof setzt sich aus drei Richtern zusammen, die jeweils von den Regierungen der EWR/EFTA-Staaten nominiert werden. (Martin  Frick)