Passamt  empfiehlt Austausch von Reisepässen einer Produktionsserie

5.500 Reisepässe sind betroffen 

Vaduz – Liechtensteinische Reisepässe, die zwischen dem 29. April 2015 und 11. Januar 2018 ausgestellt wurden, enthalten ein elektronisches Zertifikat, das den aktuellen Anforderungen nicht vollumfänglich genügt. Die Pässe dieser Serie sind weiterhin bis zum regulären Ablauf gültig und können für den Grenzübertritt verwendet werden. Die betroffenen Passinhaberinnen und Passinhaber werden durch das APA in den nächsten Monaten schriftlich informiert, wie sie die Pässe kostenfrei austauschen können.

Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass eines der elektronischen Zertifikate auf dem Chip des liechtensteinischen Reisepasses den aktuellen Anforderungen nicht vollumfänglich genügt, weshalb das Zertifikat durch das Ausländer- und Passamt vorsichtshalber gesperrt werden muss. Davon betroffen sind rund 5500 Pässe, die im Zeitraum von 29. April 2015 bis 11. Januar 2018 ausgestellt wurden. Die Ursache konnte in Zusammenarbeit mit den externen Lieferanten lokalisiert und behoben werden.

Die Pässe der betroffenen Serie sind weiterhin bis zum regulären Ablauf gültig und können für den Grenzübertritt verwendet werden. Allerdings könnte die Funktionalität des Reisepasses dahingehend eingeschränkt sein, dass die Benutzung von e-Gates vielfach nicht oder nur erschwert möglich sein könnte. Das Ausländer- und Passamt wird alle betroffenen Passinhaberinnen und Passinhaber während der nächsten Monate anschreiben und über den Ablauf des Passaustausches informieren. Personen, die viel reisen oder regelmässig e-Gates nutzen, wird empfohlen, nicht auf das Informationsschreiben zu warten und den Austausch rasch vorzunehmen.

Der Austausch ist für die Betroffenen kostenlos. Die Kosten werden durch externe Lieferanten übernommen. Da Fingerabdrücke, die zur Erstellung des Passes genommen werden, aus Datenschutzgründen nur maximal 30 Tage gespeichert werden dürfen, stehen diese Daten nicht mehr zur Verfügung und ein persönliches Erscheinen am Schalter des Ausländer- und Passamtes ist erforderlich. Der Austauschpass wird auf Grundlage des bestehenden Datensatzes erstellt und mit dem aktuellen Ausstellungsdatum sowie für Erwachsene mit einer Laufzeit von 10 Jahren versehen.

Das Ausländer- und Passamt bedauert diese Massnahme und die damit verbundenen Umstände für die Betroffenen ausserordentlich. (Mario Konzett)