Weitere kleine Anfragen an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch  

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

Was haben die Regierungsmitglieder geantwortet? 

In der Landtagssitzung vom 5./6. Dezember haben die Abgeordneten des Hohen Hauses zahlreiche Kleine Anfragen an die Regierung gestellt. Wir setzen die Veröffentlichung der Anfragen und die Antworten von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch fort.

 

Betriebliche Personalfürsorge

Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017

Fragen:

Der Landtag hat am 12. Mai 2016 das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge genehmigt. Das überarbeitete Gesetz zur betrieblichen Personalvorsorge tritt am 1.1.2018 in Kraft. Gemäss meinen Informationen, wird die gültige Verordnung zur BPVG durch die FMA überarbeitet. In diesem Zusammenhang ergeben sich dazu folgende Fragen:

  1. Bis wann kann mit der neuen Verordnung gerechnet werden?
  2. Gibt es Inhalte der neuen Verordnung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Pensionskassen-Reglemente haben? Wenn ja, welche sind dies?

Antwort von Daniel Risch:

Zu Frage 1:

Der Landtag hat im Jahr 2016 die Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) einstimmig verabschiedet. Das revidierte Gesetz ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, mit Ausnahme jener neuen Bestimmungen, welche wirtschaftliche Auswirkungen für die Vorsorgeeinrichtungen haben. Diese neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Verordnung zum Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVV) wurde bereits zum 1. Januar 2017 an die zu diesem Datum in Kraft tretenden Bestimmungen des revidierten BPVG angepasst. Die nun am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Bestimmungen sind nach Ansicht der FMA sowie der Regierung hinreichend bestimmt und bedürfen keiner zusätzlichen Anpassung der BPVV.

Handlungsbedarf sieht die FMA jedoch hinsichtlich der Einführung einer Möglichkeit für Vorsorgeeinrichtung, bei drohender Unterdeckung den Umwandlungssatz rascher als bisher anzupassen. Damit würde die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen für den Fall plötzlicher Verwerfungen auf den Finanzmärkten abgesichert und die zweite Säule gestärkt. Eine entsprechende Anpassung der BPVV stünde in keinem direkten zeitlichen Zusammenhang zur BPVG-Revision und würde vorgängig mit dem Liechtensteinischen Pensionskassenverband im Detail erörtert und abgestimmt werden. Auch von Seiten der Regierung müsste ein solcher Vorschlag einer Verordnungsänderung im Detail geprüft werden.

Zu Frage 2:

Da die BPVV zum 1. Januar 2018 nicht angepasst werden muss, wird es auch keine neuen Inhalte geben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen haben. Massgeblich für die Anpassung der Reglemente sind allein die Jahr 2016 verabschiedeten Änderungen im BPVG.

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Sanierung Fürstin Elsa Brücke

 

Kleine Anfrage der Abg. Susanne Eberle-Strub in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017

 

Frage:

Im Infrastrukturbericht 2017 informierte die Regierung den Landtag, dass die aus dem Jahr 1966 stammende Fürstin Elsa Brücke an der Landstrasse Schaan – Planken erhebliche Mängel und Schäden aufweist. Mit einer Sanierung werde die Gebrauchstauglichkeit der Brücke mit verhältnismässig wenig Aufwand wiederhergestellt.

Vor mehreren Wochen wurde mit den Sanierungsarbeiten begonnen. Dieses Projekt ist grundsätzlich unumstritten und notwendig.

Die Strasse musste aber durch die Bauabschrankungen verengt werden. Mit einer Ampelanlage kann die Fürstin Elsa Brücke einspurig passiert werden.

  1. Warum wird die Sanierung gerade in der Winterzeit durchgeführt?
  2. Wie lange dauert die Einschränkung für den Verkehr auf der Landstrasse Schaan – Planken?
  3. Wie kann der Winterdienst sichergestellt werden? Es scheint, dass der grosse Schneepflug die enge Stelle bei der Fürstin Elsa Brücke nicht passieren kann?
  4. Könnte allenfalls in den Winterwochen, in denen die Arbeiten nur reduziert durchgeführt oder sogar unterbrochen werden, die ganze Fahrbahn wieder für den Verkehr freigegeben werden?

Antwort:

Zu Frage 1:

Im Rahmen einer Baustelleninformation hat das Amt für Bau und Infrastruktur anfangs Oktober über die Instandsetzungsarbeiten an der Fürstin Elsa Brücke in den Landeszeitungen informiert. Das ursprüngliche Bauprogramm sah vor, die erste Fahrbahnhälfte im Herbst 2017 und die zweite Fahrbahnhälfte im Frühjahr 2018 zu sanieren. Während der Winterpause wäre so die eingestellte Baustelle zweispurig befahrbar gewesen.

Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls beim beauftragten Ingenieurbüro verzögerte sich die Projektausarbeitung, wodurch sich der Baubeginn in den Spätherbst 2017 verschob. Momentan beträgt der Rückstand gegenüber dem ursprünglichen Bauprogramm etwa zwei Wochen. Hinzu kommt der frühe Wintereinbruch (in den vergangenen Jahren konnte dank milden Temperaturen bis kurz vor Weihnachten gebaut werden), der aus Qualitätsgründen Sanierungsarbeiten derzeit verunmöglicht.

Zu Frage 2:

Es ist davon auszugehen, dass die Temperaturen es nicht mehr erlauben, die Brückenplatte auf der Bergseite zu betonieren. Somit kann die Fahrbahn in Richtung Planken nicht für den Verkehr geöffnet werden. Die Strasse ist deshalb im Bereich der eingestellten Baustelle bis im Frühjahr nur einspurig befahrbar. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels der bereits eingerichteten Lichtsignalanlage.

Die Brücke wird nach Fertigstellung der Sanierung, ca. im Mai 2018, wieder dem Verkehr übergeben.

Zu Frage 3:

Nachdem der Winter früh Einzug gehalten hat, musste auf der Strecke Schaan–Planken schon mehrfach Winterdienst verrichtet werden. Die Streu- und Räumarbeiten konnten ohne grössere Probleme durchgeführt werden.

Zu Frage 4:

Wie bereits ausgeführt, müssen die Bauarbeiten aus Witterungsgründen eingestellt werden. Die Fahrspur in Richtung Planken ist teilwiese abgebrochen und kann nicht mehr betoniert werden. Die verbleibende Brücke ist zu schmal um diese im Gegenverkehr zu betreiben.

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Ausrichtung von Fördermittel an nationale Forschungseinrichtungen

 

Kleine Anfrage des Abg. Elfried Hasler in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017

 

Frage:

An der Dezember Landtagssitzung vor einem Jahr hat der Landtag einem neuen Verpflichtungskredit über CHF 1,2 Mio. für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen zugestimmt. Die Schweizer Kommission für Technologie und Innovation (KTI) soll gemäss diesem Abkommen dabei die gesamte Gesuchsabwicklung von der Evaluation der Projekte bis zum Abschlusscontrolling übernehmen, wobei der Entscheid über die Finanzierung von Projekten bei der liechtensteinischen Regierung verbleibt. Hierzu stellen sich folgende Fragen:

  1. Wieviele entsprechende Fördergesuche sind bis heute eingereicht worden?
  2. Von wem und zu welchen Forschungsthemen wurden diese Gesuche eingereicht?
  3. Wieviele Gesuche wurden bis anhin genehmigt?
  4. Wieviele Fördermittel wurden aus diesem Verpflichtungskredit bis anhin vergeben?

Antwort:

Die gegenständliche Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation wurde am 11. November 2016 mit Inkrafttreten 1. Januar 2017 und einer Laufzeit von vier Jahren unterschrieben. Der für die Förderung von Projekten in Liechtenstein notwendige Verpflichtungskredit über CHF 1.2 Mio. genehmigte der Landtag mit BuA Nr. 164/2016 in seiner Dezember-Sitzung.

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 30. November 2017 ist bis anhin noch kein Fördergesuch einer Liechtensteinischen Forschungseinrichtung bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eingegangen. Auf Nachfrage des Ministeriums für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport wird voraussichtlich die Universität Liechtenstein noch im Dezember, spätestens aber im ersten Quartal 2018 ein erstes Fördergesuch einreichen. Diese zeitliche Unsicherheit ist ursächlich auf die geplante Neustrukturierung der Kommission für Technologie und Innovation zu „InnoSuisse“ ab dem 1. Januar 2018 zurückzuführen. Seit dem 3. November bis und mit 31.12.2017 wird KTI von keiner Forschungseinrichtung, auch keiner schweizerischen, Fördergesuche für das Budgetjahr 2017 mehr annehmen, sondern diese alle unter dem neuen Dach „InnoSuisse“ bearbeiten und gegebenenfalls fördern.

Aufgrund des Inhalts der Beantwortung der ersten Frage, erübrigt sich die Beantwortung der Fragen zwei bis vier.

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Baumängel am Landtagsgebäude

 

Kleine Anfrage des Abg. Thomas Lageder in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017

Frage:

Seit 2008 besitzt der Landtag ein eigenes Gebäude. Beim Gebäude und dem angrenzenden Peter-Kaiser-Platz sind seither bereits einige Mängel aufgetreten und es besteht nach nicht einmal zehnjährigem Gebrauch Sanierungsbedarf. Um die Entstehungsgeschichte besser nachzuvollziehen und Transparenz in die Erstellungsgeschichte herzuleiten, sollen folgende Informationen angefragt werden

  1. Welche Berichte und Anträge befassen sich mit der Erstellung, Zwischenberichterstattung und Kreditgenehmigung des Landtagsgebäudes, des Peter-Kaiser-Platzes und des Langen Hauses?
  2. Welche Personen, insbesondere von Seiten des Landtags, hatten Einsitz in die Baukommission Landtagsgebäude?
  3. Sind die Protokolle im Zusammenhang mit der Erstellung des Gebäudekomplexes Landtagsgebäude öffentlich zugänglich?
  4. Falls ja, welche sind dies und wo können diese abgerufen beziehungsweise eingesehen werden?

Antwort von Daniel Risch:

Zu Frage 1:

Folgende Berichte und Anträge sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen:

– BuA Nr. 26/1996: Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Errichtung eines Landtagsgebäudes (Inhalte: Standortwahl, generelles Raumprogramm, Kostenrahmen, Bestellung von Abgeordneten in die „Baukommission Landtagsgebäude“);

– BuA Nr. 13/1998: Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Errichtung eines Landtagsgebäudes (Inhalte: Finanzantrag von CHF 27‘000‘000 für die Errichtung des Landtagsgebäudes auf dem Areal zwischen Regierungsgebäude und Verweserhaus Vaduz / Finanzbeschluss LGBl. 1998 Nr. 84 für Landtagsgebäude, Finanzantrag von CHF 3‘300‘000 für die Realisierung eines Staatsplatzes im Bereich des Regierungsviertels, Finanzantrag von CHF 5‘700‘000 für die Errichtung einer Tiefgarage im Bereich des Regierungsviertels);

– BuA Nr. 90/1998: Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Schaffung einer verkehrsfreien Zone, die Realisierung einer Tiefgarage und die Gestaltung eines repräsentativen Platzes im Regierungsviertel (Inhalte: Alternativen zur im BuA Nr. 13/1998 beabsichtigten Tiefgarage, erweiterte Ausführungen zur beabsichtigten Gestaltung eines repräsentativen Aussenraums im Regierungsviertel / Finanzbeschluss LGBL. 1999 Nr. 5 für Tiefgarage und Staatsplatz);

– BuA Nr. 12/2002: Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits zum Bau geschützter Landesführungsräume (Inhalt: Finanzantrag von CHF 3‘500‘000 / Finanzbeschluss LGBl. 2002 Nr. 64).

Zu Frage 2:

Nachstehende Personen hatten Einsitz in die Baukommission des Landtagsgebäudes:

Von Seiten des Landtags:

Paul Kindle, Landtagspräsident (1996), Rudolf Lampert, Abgeordneter (1996 – 2007), Karlheinz Ospelt, Abgeordneter (1996 – 2000), Werner Ospelt, Abgeordneter (1996), Paul Vogt, Abgeordneter (1996 – 2007), Dr. Peter Wolff, Landtagspräsident (1997 – 2000), Elmar Kindle, Abgeordneter (1997 – 2007), Klaus Wanger, Landtagspräsident (2001 – 2007), Dr. Peter Wolff, Landtagsvizepräsident (2001 – 2005) Walter Vogt, Abgeordneter (2001 – 2005), Jürgen Beck, Abgeordneter (2005 – 2007), Harry Quaderer (2005 – 2007)

Von Seiten der Regierung:

Dr. Mario Frick, Regierungschef (1996 – 2000), Otmar Hasler, Regierungschef (2001 – 2007)

Zu Fragen 3 und 4:

Die Protokolle der Baukommissionssitzungen wurden jeweils an die Teilnehmer verteilt und sind nicht öffentlich zugänglich. Sie befinden sich gesammelt im Projektarchiv des Amtes für Bau und Infrastruktur.

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Post und Postfächer

 

Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017

 

Frage:

In der Verordnung zu Postgesetz im Art. 6, Zustellung der Briefe, ist folgendes geregelt:

Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismässigen Schwierigkeiten zu erreichen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden.

Aufgrund der anfallenden Mehrkosten für die Bereitstellung der Postfächer sowie aufgrund des damit verbundenen Zusatznutzens für den Kunden hat der Verwaltungsrat entschieden, ab 1.1.2018 eine Gebühr von CHF 120.- pro Jahr zu erheben.  Am 4. Oktober lag die Kündigungsrate bei 12%. Zwischenzeitlich ist die Kündigungszeit abgelaufen. Es werden sicherlich noch ein paar Kündigungen eingehen, wenn die Rechnung kommt, aber das Gross an Kündigung dürfte bekannt sein.

  1. Welche Kriterien betreffend der Erreichbarkeit führen bei der Post zum Ausschluss der Zustellung?
  2. Kann die Briefzustellung durch ein Zustellgebühr erkauft werden und was würde das kosten?
  3. Welche Kriterien bezüglich Zugänglichkeit führen vergleichsweise bei den Grundversorgern Elektrizität, Gas und Telecom zum Ausschluss der Versorgung oder zu zusätzlicher Anschlussgebühr oder anderen vom Kunden zu übernehmenden Mehrkosten?

 

  1. Wieviel Postfachkunden haben fristgerecht gekündigt und von wie viel Postfachkunden im Jahr 2018?

Antwort:

Zu Frage 1:

Den Kunden wird kostenlos eine Ersatzlösung zur Hauszustellung (zentrale Zustellanlage oder Postfach) angeboten, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien vorliegt:

  • über 500 Meter Zusatzweg vom Rand des zusammenhängend überbauten Gebiets bis zur betreffenden Liegenschaft (Summe Hin- und Rückweg),
  • schlechte Strassenverhältnisse oder Gefährdung des Zustellpersonals,
  • zwischen dem Empfänger und der Post ein anderer Zustellort oder eine andere Zustellform vereinbart wurde,
  • bei der Zustelladresse handelt es sich um ein nicht ganzjährig bewohntes Objekt,
  • bei Objekten im Alpengebiet (Silum, Gaflei, Steg, Malbun).

Zu Frage 2:

Die Post kann zusammen mit dem Empfänger die tägliche Zustellung innerhalb eines Zeitfensters gegen Entgelt definieren. Die Höhe des Entgelts hängt vom Zusatzaufwand der Post ab und wird mit dem Empfänger vereinbart.

Zu Frage 3:

Die Grundversorgungsleistungen der öffentlich-rechtlichen Unternehmen können nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Während die Liechtensteinischen Kraftwerke von Gesetzes wegen verpflichtet sind, innerhalb der Bauzonen alle Kunden zu den gleichen Konditionen an das Stromnetz anzuschliessen, bestehen bei anderen Unternehmen allfällige Vorgaben im Rahmen des Universaldienstes. Auch berücksichtigt werden muss, dass die Zustellungen der Post regelmässig zu erfolgen haben und der Anschluss eines Kunden eine einmalige Handlung darstellt.

Zu Frage 4:

Nach Ablauf der Kündigungsfrist am 30.11.2017 kann festgestellt werden, dass sich das Postfach nach wie vor einer regen Nachfrage und grosser Beliebtheit in Liechtenstein erfreut. Mehr als 75% der Postfachnutzer werden ihr Postfach im Jahr 2018 weiterführen und schätzen somit die Vorteile dieser Zusatzdienstleistung.

Die Kündigungsrate liegt mit 24% innerhalb der Erwartungen. Diese Kündigungsrate beinhaltet dabei sowohl die Zusammenlegung von einzelnen Postfächern wie auch die Bereinigungen von liquidierten Firmen und inaktiven Unternehmen. Die effektive Kündigungsrate der Postfächer liegt daher noch tiefer.

Positiv zu erwähnen ist, dass seit der Ankündigung der Einführung von Postfachgebühren 26 neue Postfächer eröffnet wurden.

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Aufhebung Rast-und Abstellplatz in Nendeln

Kleine Anfrage der Abg. Gunilla Marxer-Kranz in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017

Frage:

Eingangs Nendeln befindet sich ein Parkplatz, welcher sehr rege, vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden als Übernachtungsmöglichkeit von durchreisenden LKW-Fahrern genutzt wird. Oftmals stehen dort Kolonnen von LKW’s. Diese LKW’s sind für die dortigen Anwohner ein ständiges Ärgernis. Regelmässig werden in den Abendstunden die Kühlaggregate oder Motoren dieser LKW’s in Betrieb genommen und die Anwohner sind somit Lärm und Abgasen ausgesetzt. Zudem verschmutzen die Fahrer dieser LKW’s und die täglichen Besucher des Rastplatzes aufgrund fehlenden Sanitäranlagen die dortige Umgebung und das dort angrenzende Naturschutzgebiet mit Unrat und Müll. Meine Fragen hierzu:

  1. Ist eine Aufhebung dieses Rast- und LKW-Abstellplatzes angedacht und wenn nicht, weshalb nicht?
  2. Wenn dies nicht angedacht sein sollte, werden dafür entsprechende Sanitäranlagen gebaut und was wären die Kosten?
  3. Seit längerem werden verschiedene Parkflächen in Liechtenstein bewirtschaftet. Weshalb nicht auch dieser Parkplatz in Nendeln?
  4. Wird der dort täglich in grossen Mengen entstehende Unrat und Müll von den Tiefbaumitarbeitern des Landes entsorgt und wenn ja, wie hoch sind schätzungsweise die hieraus entstehenden Kosten?
  5. Aufgrund der sehr grossen Zahl an über Nacht parkierten LKW’s nutzen diese auch die privaten Parkplätze der dortigen Anwohner. Kann hier den Anwohnern eine Lösung unterbreitet werden, welche dies dauernd zu verhindern weiss?

Antwort:

Zu Frage 1:

Der heutige Rastplatz dient neben dem Parken von Lastwagen und Personenwagen von Spaziergängern auch dem öffentlichen Verkehr als Wendeplatz. Eine sofortige Schliessung durch Absperren ist deshalb aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Derzeit ist ein Projekt in Ausarbeitung, welches vorsieht, den Rastplatz rückzubauen. Für den öffentlichen Busverkehr soll eine Wendeschlaufe erstellt werden, auf welcher keine LKW’s mehr geparkt werden können. Ausserdem sollen ein paar wenige Parkplätze für Spaziergänger realisiert werden. Nach derzeitigem Projektstand ist eine Umsetzung im kommenden Sommer vorgesehen.

Zu Frage 2:

Die Aufhebung des Rastplatzes wird der Erstellung von sanitären Anlagen vorgezogen. Aufgrund der fehlenden Wasser- und Abwasseranschlüsse wäre der Bau eines Toilettengebäudes unverhältnismässig teuer. Eine solche Anlage würde auch laufende Betriebskosten verursachen, bei einem geringen Nutzen für die breite Öffentlichkeit. Zudem wäre ein geordneter Betrieb einer Toilettenanlage auf dem abgelegenen Gelände erfahrungsgemäss schwierig sicher zu stellen.

Zu Frage 3:

Das Land Liechtenstein bewirtschaftet ausserorts keine Parkplätze. Eine Bewirtschaftung wäre mit einem nicht unerheblichen Kontrollaufwand verbunden.

Zu Frage 4:

Die Papierkörbe werden von der Werkgruppe des Amtes für Bau und Infrastruktur zwei Mal wöchentlich geleert. Im gleichen Zug wird lose herumliegender Müll gesammelt und entsorgt. Die Arbeiten werden in Kombination mit der Reinigung der Buswartekabinen erledigt. Die Aufwände sind vernachlässigbar.

Zu Frage 5:

Die gesamte Fläche des Rastplatzes befindet sich im Eigentum des Landes Liechtenstein. Das Parken von LKW’s auf privaten Flächen ist daher gar nicht möglich.

Zeitweise parken die Lastwagen allerdings auf den für Personenwagen markierten öffentlichen Parkflächen des Rastplatzes. Dies kann baulich nicht verhindert werden, sondern ist über die Vollzugsorgane zu ahnden, da es sich um rechtlich signalisierte PW-Parkplätze handelt.

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Stand der Gespräche betr. 
S-Bahn mit Österreich

 

Kleine Anfrage des Abg. Patrick Risch in der Landtagssitzung vom 5/6.Dezember 2017

Frage:

In den vergangenen Jahren hat die Regierung mehrfach bekräftigt, wie wichtig die S-Bahn für Liechtenstein ist und dass die S-Bahn das zentrale Rückgrat für einen effektiven öffentlichen Verkehr in Liechtenstein darstellt. Dies wird auch im Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein aufgeführt.

 

In absehbarer Zeit muss die Rheinbrücke Haag-Bendern erneuert werden. Dies wird voraussichtlich zu einer massiven Behinderung des Verkehrs im Unterland und zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Rheinübergänge bei Ruggell und Schaan führen.

Zusammen mit der S-Bahn könnte die LIEmobil – sofern die S-Bahn bis dahin voll funktionstüchtig ist – einen Teil des zu erwartenden anfallenden Mehrverkehrs von Schaan übernehmen

  1. Fanden seit Amtsantritt unserer Regierung Gespräche mit Österreich betreffend der S-Bahn statt?
  2. Wann finden die nächsten Gespräche mit Österreich betreffend der S-Bahn statt?
  3. Wie steht die Regierung zum Projekt S-Bahn und welche Priorität misst sie dieser bei?
  4. Gibt es einen Zeitplan, bis wann die Finanzierungsfragen mit Österreich zur S-Bahn ausgehandelt sein werden oder sein sollten?
  5. Wird angestrebt, die S-Bahn vor der Sanierung des Rheinüberganges bei Bendern-Haag in Betrieb zu nehmen?

 

Antwort:

Zu Frage 1:

Aufgrund der Neuwahlen in Österreich und der gegenwärtig noch laufenden Gespräche für eine Regierungsbildung konnten bislang auf politischer Ebene noch keine Gespräche stattfinden. Nach Amtsantritt der neuen Regierung in Österreich wird von liechtensteinischer Seite zeitnah um einen Gesprächstermin gebeten werden. Mit der Landesregierung Vorarlberg konnten diesbezüglich bereits Gespräch geführt werden.

Auf Beamtenebene erfolgt der regelmässige Informationsaustausch zum Thema Bahn über den sogenannten „Trilateralen Lenkungsausschuss Bahn“, in welchem die Schweiz, Österreich und Liechtenstein vertreten sind. Dieser trifft sich regelmässig, ca. 1 Mal pro Jahr. Ein Punkt der Agenda dieser Treffen ist jeweils auch die S-Bahn Liechtenstein. Der Lenkungsausschuss hat derzeit zwei Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen eingesetzt, welche gewisse Fragestellungen vertieft aufarbeiten.

Zu Frage 2:

Auf Beamtenebene erfolgt das nächste vorbereitende Treffen zum „Trilateralen Lenkungsausschuss Bahn“ im März 2018. Die nächste ordentliche Sitzung des trilateralen Lenkungsausschusses Bahn findet am 11./12. Juli 2018 in Österreich.

Die vorgenannten Arbeitsgruppen treffen sich zu einer weiteren Sitzung in der kommende Woche.

Zu Frage 3:

Die Regierung hatte am 24. März 2015 den Beschluss gefasst hat, die Umsetzung des S-Bahn-Projekts vorläufig zu sistieren, nachdem von Seiten Österreich der einvernehmlich verhandelte Finanzierungsschlüssel in Frage gestellt wurde. Seither hat sich die Regierung diesbezüglich keine weiteren Entscheidungen mehr getroffen.

Zu Frage 4:

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Zu Frage 5:

Die Frage der Sanierung der Rheinbrücke ist unabhängig vom S-Bahn-Projekt zu sehen. Es muss im Rahmen des Sanierungsprojekts zur Rheinbrücke Bendern-Haag eine regional und lokal verträgliche Lösung für die Führung des Verkehrs über den Rhein gesucht werden. Diese ist zwingender Bestandteil des Gesamtprojekts.