Vier Abgeordnete reichen Gesetzesinitiative ein

 

Gesetzesinitiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts

 

Die vier Abgeordneten Erich Hasler (DU), Günter Vogt (VU), Johannes Kaiser (FBP) und Thomas Rehak (_DU) haben eine Gesetzesinitiative eingereicht, mit der sie erreichen wollen, dass die Landtagsabgeordneten das ausdrückliche Recht bekommen, von der Regierung und von der Staatsverwaltung über jede Angelegenheit des Landes Auskunft zu erhalten und Unterlagen einzusehen, soweit dies für die Ausübung des parlamentarischen Mandates erforderlich ist.

Kurzfassung – Detaillierte Begründung siehe folgend:

Anlass für die vorliegende Initiative ist die unterschiedliche Praxis der Amtsstellen, den Landtagsabgeordneten Informationen zu erteilen. Zum Teil werden Informationen offen und transparent weitergegeben, teilweise werden aber auch Informationen ohne plausiblen Grund zurückbehalten oder sogar verwehrt.

Die Informationspolitik der einzelnen Regierungsmitglieder ist ebenfalls unterschiedlich und reicht von guter Transparenz bis zu Intransparenz.  Dies widerspricht nach Auffassung der Initianten der Verfassung, dem geltenden Informationsgesetz und dem Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz (GVVKB).

Die Verfassung räumt in Art. 63 Abs. 1 erster Satz (LGBL 2003/186) dem Landtag das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung ein. Im zweiten Satz führt die Verfassung aus, durch wen dieses Recht ausgeübt wird, nämlich «unter anderem» durch eine von ihm zu wählende Geschäftsprüfungskommission. Diese Formulierung lässt gegenüber der Vorgängerbestimmung aus dem Jahre 1985 offen, dass neben der GPK auch andere Kommissionen oder auch der einzelne Abgeordnete dieses Kontrollrecht ausüben können.

Damit der einzelne Abgeordnete sein Kontrollrecht (und nicht bloss sein Informationsrecht) auch wirklich ausüben kann, muss er das Recht haben, direkt von der Landesverwaltung und den öffentlich-rechtlichen Betrieben, die wesentlich im Eigentum des Landes stehen, Auskunft und Einsicht in Unterlagen zu erhalten, damit der Landtag sein Kontrollrecht auch wirklich ausüben kann. Es können daher nicht jene Beschränkungen gelten, die für den Bürger aufgrund des Informationsgesetzes bestehen.

Das Kontrollrecht gegenüber der Landesverwaltung darf nicht durch die vorgesetzte Behörde, die Regierung, eingeschränkt werden. Lässt man dies zu, ist die Kontrolle des Landtages auf die Geschäftsführung der Regierung beschränkt. Dies würde der Verfassung und dem GVVKG widersprechen.

Grundsätzlich besteht mit in der aktuellen Gesetzgebung keine ausdrückliche Informationspflicht von Staatsangestellten beziehungsweise von Amtsstellen der Landesverwaltung gegenüber einzelnen Landtagsabgeordneten. Nach dem Geschäftsverkehrsgesetz haben Landtagsabgeordnete zur Gewinnung von allgemeinen Informationen das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage. Eine Kleine Anfrage richtet sich allerdings an die Regierung und ist auch von dieser zu beantworten.

Das Informationsgesetz regelt die Information der Bevölkerung. Landtagsabgeordnete haben gemäss Informationsgesetz keine weitergehenden Informationsrechte als andere Privatpersonen. Sie haben auf Grund der bestehenden Grundlage zum Teil sogar weniger Informationen als private Personen aus der Bevölkerung, da bei einer Anfrage eines Abgeordneten meist differenziert geantwortet wird.

Für die Auskunftserteilung des Amtes im Rahmen des Kontrollrechtes soll es keiner Zustimmung seitens der Regierung bedürfen. Anfragen sind so rasch wie möglich zu beantworten (vgl. Informationsgesetz, Art. 33, Abs. 2). Ebenso ist für die Erteilung von Weisungen seitens der Regierung an die Amtsstellen bezüglich Einschränkungen der Informationspolitik bis hin zur Untersagung der Information, kein Platz.

 

Kontaktinformationen:

Erich Hasler

Landtagsabgeordneter – Partei der Unabhängigen DU

Mail:         erich.hasler@landtag.li

Mobile:      +41 78 911 10 30

 

Thomas Rehak

Landtagsabgeordneter – Partei der Unabhängigen DU

Mail:         thomas.rehak@landtag.li

Mobile:      +41 79 700 21 02

 

Günter Vogt

Landtagsabgeordneter Vaterländische Union VU

Mail:         guenter.vogt@landtag.li

Mobile:      +41 79 909 09 90

 

Johannes Kaiser

Landtagsabgeordneter Fortschrittliche Bürgerpartei FPB

Mail:         johannes.kaiser@landtag.li

Mobile:      +423 375 90 09