Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Monaco tritt in Kraft

Nach Abschluss der erforderlichen innerstaatlichen Verfahren tritt das Abkommen vom 28. Juni 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Fürstentum Monaco zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung am 21. Dezember 2017 in Kraft. Die Bestimmungen des Abkommens sind ab dem 1. Januar 2018 anwendbar.

Das Abkommen wird zur Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Liechtenstein und Monaco beitragen. (Markus Biedermann)