Zweite Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

Unter der Aufsicht eines Landrichters wurden 17 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und 4 Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme ausgelost.

 

Aufenthalte für 23 Ausländer/Innen aus
acht europäischen Staaten

 

Vaduz – Am 17. November 2017 hat das Ausländer- und Passamt die zweite Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen in diesem Jahr durchgeführt. Damit wurden 23 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und vier zur erwerbslosen Wohnsitznahme vergeben. Anmeldungen für die nächste Auslosung nimmt das Ausländer- und Passamt vom 1. bis 28. Februar 2018 entgegen.

Mit der Schlussauslosung vom 17. November 2017 hat das Ausländer- und Passamt das zweite Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige abgeschlossen. Unter der Aufsicht einer Landrichterin wurden 23 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und vier Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme ausgelost.

Die ausgelosten Erwerbstätigen stammen aus Deutschland (8), Österreich (8), Italien (2), Belgien, Rumänien, Slowenien, Frankreich und Ungarn (je 1). 65 Prozent davon sind männlichen und 35 Prozent weiblichen Geschlechts. Die Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme teilen sich auf zwei Männer und zwei Frauen auf. Die ausgelosten Personen stammen aus Deutschland (2), Frankreich und Italien (je 1).

Bewerbungen für die nächste Vorauslosung sind zwischen dem 1. und 28. Februar 2018 beim Ausländer- und Passamt einzureichen. Die Teilnahmeformulare sind ab Mitte Januar 2018 beim Ausländer- und Passamt erhältlich oder können dann unter www.apa.llv.li abgerufen werden.

Das liechtensteinische Auslosungsverfahren

Liechtenstein kommt mit der Auslosung und der damit verbundenen Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen seiner EWR-rechtlichen Verpflichtung im Sinne der ausgehandelten „Sonderlösung“ nach, die im Beschluss Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses festgelegt wurde. Gemäss dieser Verpflichtung muss Liechtenstein die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen durch ein Verfahren vergeben, das allen Bewerbern Chancengleichheit gewährleistet. Liechtenstein stellt dies mit einem Auslosungsverfahren sicher, das zweimal jährlich – jeweils im Frühling und im Herbst – durchgeführt wird. (Thomas Amann)