Menschenrechtskommissar des Europarats in Liechtenstein

Höflichkeitsbesuch von Nils Muižnieks, Menschrechtskommissar des Europarats, bei S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein Schloss Vaduz

Erörterung von Fragen rund um die Menschenrechtssituation in Liechtenstein

Vaduz – Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, ist von Mittwoch, 22. bis Freitag, 24. November in Liechtenstein zu Gast. Er trifft Vertreter aus Regierung und Landtag sowie von Nichtregierungsorganisationen, um sich ein Bild der Menschenrechtslage im Land zu machen.

Die Institution des Menschenrechtskommissars hat der Europarat 1999 geschaffen, um bestehende Mechanismen wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ergänzen. Zu den Aufgaben des Menschenrechtskommissars gehören neben der Bewusstseinsbildung und dem Aufzeigen von allgemeinen Problemen auch Monitoringbesuche in den 47 Mitgliedsstaaten der Organisation. Der Lette Nils Muiznieks ist der dritte Inhaber dieses Amtes. Er besucht Liechtenstein diese Woche zum ersten Mal.

Im Rahmen seines Programms stattete der Menschenrechtskommissar Erbprinz Alois und Regierungschef Adrian Hasler am Mittwoch Höflichkeitsbesuche ab. Zudem trifft er die Regierungsmitglieder Aurelia Frick, Mauro Pedrazzini und Dominique Gantenbein zu Arbeitsgesprächen über verschiedene Fragen rund um die Menschenrechtssituation in Liechtenstein. Bei Treffen mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen sowie Besuchen des Heilpädagogischen Zentrums und des Frauenhauses ergänzt der Menschenrechtskommissar sein Bild von der Lage verwundbarer Bevölkerungsgruppen in Liechtenstein. Besonderes Interesse hat er für die allgemeinen Rahmenbedingungen zum Schutz von Menschenrechten in Liechtenstein sowie für die Situation von Frauen und Menschen mit Behinderung.

Auf Basis des Besuchs wird der Menschenrechtskommissar voraussichtlich eine Pressemitteilung und einen detaillierten Bericht verfassen, in dem Herausforderungen und Handlungsfelder für den Schutz der Menschenrechte in Liechtenstein aufgezeigt werden. Die Regierung erhält im Vorfeld die Möglichkeit, zum Inhalt des Berichts Stellung zu nehmen. (Martin Hasler)