Landtag: Säumige Krankenkassen-Prämienzahler

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte einige Kleine Anfragen zu beantworten, auch eine Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend zum Thema Verschuldung in Liechtenstein.

 

In der November-Landtagssitzung sind über 30 Kleine Anfragen an das Regierungskollegium gestellt worden.

Anfrage: DU-Abg. Thomas Rehak
Beantwortung  Regierungsrat Mauro Pedrazzini

Frage:

Die Liechtensteinische Ärztekammer hat in einem vor kurzem ausgestrahlten 1FLTV Interview auf Probleme im Zusammenhang mit sich häufenden Leistungsaufschüben bei säumigen Prämienzahler hingewiesen. Mit diesem Leistungsaufschub können bei den entsprechenden Versicherten nur noch Notfälle behandelt werden. Hierzu meine Fragen:

  1. Wie viele Personen in Liechtenstein sind derzeit von einem Leistungsaufschub betroffen?
  2. Nach welchen Kriterien kann eine Krankenkasse einen Leistungsaufschub vornehmen?
  3. Wie entwickelten sich die Leistungsaufschübe über die vergangenen zwei Jahre? Falls möglich, soll die Anzahl für jeden Monat ausgewiesen werden.
  4. Teilt die Regierung die Ansicht der Ärztekammer, dass die Versicherten ihre Prämien kaum noch zahlen können und sich dadurch die Leistungsaufschübe geradezu häufen?
  5. Was weiss die Regierung vom Hilfsfonds, welchen die Ärzte unterhalten?

Antwort:

Zu Frage 1:

Aktuell besteht bei 167 Personen ein Leistungsaufschub. Dies entspricht rund 0.4% der versicherten Personen.

Zu Frage 2:

Bezahlen Versicherte fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, so hat die Kasse diese schriftlich unter Einräumung einer Nachfrist von 30 Tagen zu mahnen. Hat die Mahnung keine Zahlung zur Folge, so kann die Kasse die Bezahlung der Ausstände verfügen. Aufgrund einer rechtskräftigen Verfügung kann die Kasse Exekution führen und einen Leistungsaufschub vornehmen bis die offenen Forderungen einbringlich gemacht sind.

Zu Frage 3:

In den vergangenen Jahren wurden nur vereinzelt Leistungsaufschübe verhängt. Vor dem 01.01.2017 war die Voraussetzung für einen Leistungsaufschub eine erfolglos geführte Zwangsvollstreckung. Diese Verfahren haben sich oft sehr lange hingezogen. Ein Leistungsaufschub nach Abschluss eines solchen Verfahrens ist zwecklos, da die betroffenen Personen Leistungen längst bezogen und durch die Krankenversicherung bzw. der Allgemeinheit der Prämienzahler bezahlt waren. Die Leistungsaufschübe werden bei den Krankenversicherern nicht statistisch erfasst, so dass keine Aussagen über die historische Entwicklung gemacht werden können.

Zu Frage 4:

Nein. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, ist der Leistungsaufschub ein in der Praxis neues Instrument.

Zu Frage 5:

Hierbei handelt es sich um keine vom Gesetz zugewiesene Aufgabe, sondern um eine Eigeninitiative der Ärztekammer. Der Regierung sind daher über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus keine weiteren Details bekannt.