Beitrag der Gemeinden an die Jubiläumsfeierlichkeiten „300 Jahre Fürstentum Liechtenstein“

 

Regierung will Gemeinden in Jubiläumsfeierlichkeiten einbetten 

 

Regierungsrätin Aurelia Frick beantwortete Kleine Anfragen in der November-Session des Landtags.

Anfrage: Wendelin Lampert (FBP)
Beantwortung: Regierungsrätin Aurelia Frick

Frage:

Im September-Landtag hat der Landtag mehrheitlich einen Verpflichtungskredit von CHF 2 Mio. für die Jubiläumsfeierlichkeiten „300 Jahre Fürstentum Liechtenstein“ beschlossen. Im entsprechenden Bericht und Antrag Nr.44/2017 hat die Regierung unter anderem ausgeführt, dass im Vergleich dazu die Gesamtkosten für die Jubiläumsfeierlichkeiten „200 Jahre Souveränität Fürstentum Liechtenstein 1806 – 2006“ CHF 3’250’000 betrugen. Die Gesamtkosten für die Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten „300 Jahre Liechtensteiner Unterland“ (1999) CHF 2‘700‘000 betrugen und für „300 Jahre Liechtensteiner Oberland“ (2012) CHF 1‘600‘000. Für die vergangenen Feierlichkeiten wurde für die aufgeteilte Finanzierung von Land und Gemeinden ein 50:50‐Modell gewählt.

Im Weiteren war geplant, dass die Gemeinden einen Jubiläumsweg mit einer Hängebrücke im Wert von CHF 1.2 Mio. realisieren. Gegen die Gemeinderatsbeschlüsse in Vaduz und Balzers wurde das Referendum ergriffen, und die Kredite wurden in beiden Gemeinden abgelehnt. Anschliessend war von offizieller Seite zu vernehmen, dass somit weder die Hängebrücke noch der Jubiläumsweg realisiert würden.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:

  1. Mit welchem Betrag beteiligen sich die Gemeinden am Jubiläum „300 Jahre Fürstentum Liechtenstein“, nachdem der Jubiläumsweg und die Hängebrücke entfallen?
  2. Ist der Regierung ein alternatives Projekt der Gemeinden bekannt, welches dem 50:50-Modell entspricht, welches bei den vergangenen Feierlichkeiten in den Jahren 1999, 2006 und 2012 angewandt wurde, und somit ca. CHF 2 Mio. betragen sollte?
  3. Kann sich die Regierung vorstellen, dass sich die Gemeinden mit CHF 1 Mio. bzw. mit 50% am Verpflichtungskredit des Landes von CHF 2 Mio. für die Jubiläumsfeierlichkeiten „300 Jahre Fürstentum Liechtenstein“ beteiligen?
  4. Wann wird die Brücke des Lehrlingsprojekts „Brücken bauen“ des Vereins Holzkreislauf, welche im Bereich der geplanten Hängebrücke gebaut wird, fertiggestellt sein?
  5. Kann der Jubiläumsweg aus Sicht der Regierung nicht auch mit der Brücke des Lehrlingsprojekts „Brücken bauen“ des Vereins Holzkreislauf realisiert werden?


Antwort:

Zu Frage 1:

Dieser ist noch nicht definiert. Laut Aussage der Vorsteherkonferenz soll es sich dabei um einen dem Anlass entsprechend würdigen Beitrag handeln. Dabei gilt es zu beachten, dass wiederum alle Gemeinderäte ihren individuellen Beitrag gemäss Einwohnerschlüssel über einen entsprechenden Kredit bestätigen müssen. Die Vorsteherkonferenz trifft sich Ende November das nächste Mal. Die Regierung hat ein grosses Interesse daran, dass sich das Projekt der Gemeinden in den Kontext des 300-Jahr-Jubiläums einbetten lässt. Es war von Anfang an das ausdrückliche Ziel von Land und Gemeinden, das Jubiläum gemeinsam zu begehen. Der Landesteil mit den Programmschwerpunkten für CHF 2 Mio. und das Projekt der Gemeinden sollen eine Einheit bilden und den gemeinsamen Gedanken wiederspiegeln.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu Frage 3:

Ja.

Zu Frage 4:

Gemäss Aussagen der Gemeinde Planken als Bauherrin der Brücke sowie des Vereins Holzkreislauf werden die beiden Partner die Brücke fertigstellen, sobald das Eingriffsverfahren abgeschlossen ist. Wann genau dies der Fall sein wird, kann derzeit aber nicht gesagt werden.

Zu Frage 5:

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, den Jubiläumsweg trotzdem zu realisieren, wenn die Gemeinden dies beschliessen.