Anklage gegen ehemaligen Bankangestellten eingebracht

Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft

Nach Abschluss der Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 46-jährigen ehemaligen Vizedirektor einer liechtensteinischen Bank wegen der Verbrechen des gewerbsmässigen schweren Betruges, der Veruntreuung und der Geldwäsche, sowie des Vergehens nach Art 22 Sportgesetz und unter Übertretung nach dem Betäubungsmittelgesetz eingebracht.

Als Betrug wird dem Mann zur Last gelegt, zwischen November 2006 und Mai 2017 andere Mitarbeiter der Bank durch fingierte Emails, gefälschte Vergütungsaufträge, fingierte Belege und gefälschte Schreiben getäuscht und zur Durchführung von Überweisungen, zum Aufladen von Travel-Cash-Karten und zur Übergabe von Bargeld verleitet zu haben. Dadurch sollen laut Anklage 13 Kunden der Bank mit zumindest CHF 10.5 Mio. geschädigt worden sein. Der Veruntreuung soll sich der Beschuldigte laut Anklage dadurch schuldig gemacht haben, dass er EURO 550’000.—, CHF 30’000.— und 33 Goldmünzen von Kunden der Bank entgegengenommen, dann aber nicht einbezahlt oder deponiert, sondern sich zugeeignet habe.

Die Anklageschrift ist rechtskräftig. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft, die mit Beschluss vom 30.10.2017 verlängert wurde. Er ist teilweise geständig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Termin für die Schlussverhandlung steht noch nicht fest.

Um den Sachverhalt aufzuklären war es notwendig, umfangreiche Konto- und Bankunterlagen sowie andere Beweismittel auszuwerten und Kunden sowie Bankmitarbeiter zu befragen. „Dass die Untersuchung trotzdem in nur 5 Monaten abgeschlossen werden konnte, ist auch der guten Arbeit der Polizei zu verdanken. Drei Kripobeamte haben in den letzten Monaten fast ausschliesslich an diesem Fall gearbeitet“ sagt der Leitende Staatsanwalt Dr. Robert Wallner.