Alters- und Risikovorsorge für Familienarbeit

VU-Landtagsfraktion für eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen den Familienmodellen

Bezüglich der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es derzeit zwar verschiedenste begrüssenswerte Vorstösse – doch bei der Förderung des Modells „Familie als Beruf“ fehlt es an Ideen. Damit eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Familienmodellen möglich ist, möchte die VU-Landtagsfraktion die Behebung eines grossen Missstandes prüfen lassen: Elternteile, die für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise zuhause bleiben, verzichten mit Ausnahme der Leistungen der AHV im Gegensatz zu Erwerbstätigen auf jede weitere Alters- und Risikovorsorge. Deshalb hat die Landtagsfraktion der Vaterländischen Union ein Postulat eingereicht. Die Regierung soll prüfen, welche Möglichkeiten es für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile gibt, um gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters versichert zu sein.

Violanda Lanter-Koller

«Wir wollen der erwerbslosen Familienarbeit einen ökonomischen gesellschaftlichen Wert verleihen.»

Wer sich der Familien- und Erziehungsarbeit widmet, verzichtet heute nicht nur auf ein Erwerbseinkommen, sondern auch auf eine dringend notwendige, ergänzende Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Todesfall im Sinne einer der Pensionskasse ähnlichen Lösung. Diesen Missstand will die VU-Landtagsfraktion beseitigen und damit die erwerbslose, unbezahlte Familienarbeit in Bezug auf Altersvorsorge und Risikoversicherungsschutz einer Erwerbstätigkeit gleichsetzen. „Es kann nicht sein, dass sich der Begriff “Familienförderung“ auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert. Wir wollen der erwerbslosen Familienarbeit einen ökonomischen und gesellschaftlichen Wert verleihen“, so die VU-Fraktionssprecherin Violanda Lanter-Koller. Das Postulat ist als Baustein in der komplexen Thematik der Familienförderung zu verstehen und ergänzt in seiner Zielsetzung andere familienpolitische Anliegen. Es fordert die Regierung auf, einen bisher vernachlässigten Aspekt detailliert zu prüfen.

Familienarbeit mit einem Wert versehen
„Wer sich für Familienarbeit entscheidet, verzichtet im Gegensatz zu Erwerbstätigen auf Lohn und zwangsläufig auf eine Alters- und Risikovorsorge im Sinne der zweiten Säule. Den Lohnverzicht kann der Staat nicht ausgleichen, aber allenfalls für eine Versicherungslösung sorgen, mit welcher Familienarbeit zu einem festzulegenden, theoretischen Lohn wenigstens in der Vorsorge mit Erwerbsarbeit gleichgestellt ist. So der VU-Abgeordnete Christoph Wenaweser. Fraktionssprecherin Violanda Lanter-Koller ergänzt: „Es handelt sich um eine sehr komplexe Materie. Wir laden die Regierung daher ein zu prüfen, ob und wie eine Lösung für jene Elternteile und für jene Jahre umgesetzt werden kann, in denen sie infolge Familienarbeit über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügen und Anspruch auf Erziehungsgutschriften von der AHV haben.

Wichtig ist den Postulanten, dass es keine Giesskannenlösung sein darf. Christoph Wenaweser: „Die Anspruchsberechtigung muss nach oben abgegrenzt werden und es muss eine Sozialleistung für in Liechtenstein Wohnhafte sein, die nicht exportiert wird.“

Postulat
Alters- und Risikovorsorge
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Kontakt:
Violanda Lanter-Koller,
Tel. +423 791 64 71
Christoph Wenaweser,
Tel. +423 791 04 92