Stellungnahme der Regierung zur Abänderung des KVG

 

Vaduz / Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2017 die Stellungnahme zu den Fragen genehmigt, die im Zuge der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) aufgeworfen wurden.

In der Landtagssitzung vom 7. September 2017 wurde die Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in erster Lesung beraten und der Landtag hat mit 23 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Mit den Änderungen sollen in erster Linie Gesetzeslücken geschlossen werden, die beim Inkrafttreten des revidierten KVG zutage getreten sind. Von Seiten der Abgeordneten wurden im Rahmen der ersten Lesung inhaltliche Fragen gestellt, welche die Regierung – sofern sie diese nicht bereits während der Sitzung klären konnte – in einer Stellungnahme beantwortet hat.

Die aufgeworfenen Fragen beziehen sich insbesondere auf die Schwerpunkte der Regierungsvorlage. Dazu gehören die Einführung einer subsidiären Kompetenz der Regierung bei der Besetzung von OKP-Stellen, die Bindung an die geltende Tarifstruktur für Leistungserbringer im Rahmen der erweiterten OKP sowie im Bedarfsfall die Verordnungsermächtigung zur befristeten Tarif- und Preisfestlegung durch die Regierung.

Ausserdem wurde gegenüber der Vorlage für die erste Lesung im Gesetzestext der Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert. So sollen die Massnahmen nicht erst am 1. Januar 2018, sondern am Tag nach der Kundmachung wirksam werden. (Ina Lueger)