Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2018 steigen durchschnittlich um 0.6%

Der Arbeitgeberbeitrag an die OKP für Erwachsene beträgt CHF 155.50 monatlich

Vaduz – Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Abänderungen der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2018 auf Basis der Kostenentwicklung und der vorgelegten Budgets der Kassen überprüft und zur Kenntnis genommen. Die Prämien steigen gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 0.6%. Der Arbeitgeberbeitrag an die OKP für Erwachsene beträgt ab 1. Januar 2018 CHF 155.50 monatlich.

Die Krankenkassen haben beim Amt für Gesundheit fristgerecht ihre Budgets für das Geschäftsjahr 2018 zusammen mit den geplanten Änderungen der Beiträge der Versicherten (Prämien) eingereicht. Das Amt für Gesundheit hat die Budgets sowie die geplanten Prämien für 2018 der einzelnen Kassen auf deren Plausibilität geprüft und keinen Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen festgestellt. Der durchschnittliche, im Verhältnis zur jeweiligen Versichertenanzahl gewichtete Prämienanstieg im Jahr 2018 liegt für die Prämie mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung bei 0.7%. Die Durchschnittsprämie mit Unfalldeckung für Erwachsene beträgt im Jahr

2018 monatlich CHF 341. Sie liegt damit um rund CHF 2.40 pro Monat oder CHF 28.50 pro Jahr über der Durchschnittsprämie des Vorjahres. Die Durchschnittsprämie ohne Unfalldeckung steigt 2018 leicht, von CHF 322 auf CHF 324, das ist ein Plus von 0.6% oder CHF 2 pro Monat.

Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Er beläuft sich 2018 auf CHF 155.50 für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 77.75. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2018. Die Publikation erfolgt im elektronischen Amtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung unter www.amtsblatt.llv.li.

Gründe für die Prämienentwicklung

Die Kassen gehen in ihrer Prognose von unterdurchschnittlichen Zuwachsraten der Kosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus. Der vom Staat übernommene Kostenanteil für stationäre Behandlungen am Landesspital wurde auf das Niveau anderer Vertragsspitäler angehoben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten wurden durch eine Senkung des Staatsbeitrags an die Krankenkassen um CHF 4 Mio. kompensiert. Es handelt sich also um keine Einsparung beim Staatsbeitrag, sondern um eine Änderung der Finanzströme ohne Einfluss auf die Prämien.

Gegenüber dem Vorjahr (2017: CHF 158.50) sinkt der Arbeitgeberbeitrag an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 2018 um CHF 3 pro Monat. Dies ist auf die steigende Anzahl von Versicherten mit freiwillig höherer Kostenbeteiligung zurück zu führen.

Durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz

Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung liegt 2018 um CHF 127 pro Monat oder CHF 1’525 pro Jahr unter jener der Schweiz. In der Schweiz werden die Prämien nicht durch einen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder zudem vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen ausserdem keine Kostenbeteiligung, so dass für Familien im Vergleich eine zusätzliche Entlastung besteht.

Die Prämien der in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen sind in einer Übersicht auf der Homepage des Amts für Gesundheit ag.llv.li abrufbar.

Flankierende Massnahmen

Die jährlichen Pro-Kopf-Kosten der OKP in Liechtenstein (2016: CHF 4’313) liegen wesentlich über jenen der Schweiz (2016: CHF 3’788) bzw. unseren Nachbarkantonen St. Gallen (CHF 3’334) und Graubünden (CHF 3’259). Um das ungebremste Kosten- und Mengenwachstum im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen, wurden von der Regierung in den letzten Jahren bereits wirksame Massnahmen ergriffen. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Arbeiten zur schrittweisen Anpassung der Tarife und Preise an das Schweizer Niveau. Mit Einführung der Tarifstruktur TARMED zum letzten Jahreswechsel zusammen mit einem Taxpunktwert der Ostschweizer Kantone konnte ein weiterer Schritt zur besseren Vergleichbarkeit umgesetzt werden. Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft tretenden KVG-Revision wurden zudem weitere Massnahmen gesetzt, um dem Kostenwachstum entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Kostenentwicklung einzudämmen und damit die Prämien auch in Zukunft bezahlbar zu halten. (Sandro D’Elia, Generalsekretär)