Landtag: Lohnsummenerhöhung bei der Landesverwaltung

Ein Prozent mehr Lohn für die Landesangestellten

In der September-Session des Landtages stellte die Abg. Violanda Lanter-Koller eine Kleine Anfrage an den Regierungschef bezüglich einer Lohnsummenanpassung der Landesverwaltungs-Angestellten.

Frage:

Mit einem persönlichen Mail an alle Verwaltungsangestellten mit Ausnahme der FMA hat der Regierungschef am 24.8.2017 mitgeteilt, dass die Regierung den Landesvoranschlag 2018 fixiert habe und darin beim Landtag eine Lohnsummenerhöhung von einem Prozent ab 1. Januar 2018 beantrage. Die vorgesehene Erhöhung soll zur individuellen Anpassung der Löhne für Leistungsträger dienen. Eine teuerungsbedingte Anpassung aller Löhne sei nicht vorgesehen.

  1. Was hat den Regierungschef veranlasst, auf diese eher ungewöhnliche Weise über eine einzelne Position eines noch nicht bewilligten Budgets zu kommunizieren?
  2. Gemäss Protokoll der Finanzkommissionssitzung vom 30.8.2017 machte die Regierung beziehungsweise der Regierungschef anlässlich jener Sitzung einige Ausführungen zum Landesvoranschlag 2018 und deklarierte diese als vertraulich. Hat der Regierungschef gegenüber der Finanzkommission diese Lohnsummenerhöhung kommuniziert?
  3. Wenn das der Fall ist, leitet sich daraus die Frage ab, weswegen die Finanzkommission zu Vertraulichkeit hinsichtlich bestimmter Informationen angehalten wird, während dies für die Regierung selbst nicht zu gelten scheint?
  4. Die Lohnerhöhungen sollen gemäss Mail des Regierungschefs zur individuellen Anpassung der Löhne für Leistungsträger dienen. Bedeutet das im Umkehrschluss aber nicht auch, dass einige der angeschriebenen Angestellten der Landesverwaltung im Falle einer Zustimmung durch den Landtag ab 1. Januar 2018 keine oder nur eine sehr geringe Lohnerhöhung erhalten und damit nicht zu den Leistungsträgern zählen?
  5. Nachdem die FMA im Verteilerkreis explizit ausgeschlossen wurde, frage ich mich, weshalb die FMA im Adressatenkreis überhaupt erscheint und welche Lohnerhöhung die FMA demnach abweichend von der Regelung für die Staatsangestellten erhalten wird.

Antwort:

Zu Frage 1:

Die Regierung hat beschlossen, im Rahmen des Voranschlags 2018 dem Landtag eine Lohnsummenerhöhung von einem Prozent zu beantragen. Der Regierung war es ein Anliegen, die Mitarbeitenden der Landesverwaltung als direkt Betroffene über diesen Beschluss transparent und zeitnah zu informieren. Die Regierung informiert regelmässig die Mitarbeitenden bei Bedarf direkt oder via die Amtsleiter über Beschlüsse der Regierung, die alle Angestellten betreffen. Damit erfolgt die Information aus erster Hand.

Zu Frage 2 und 3:

Ja, die Finanzkommission wurde über die Eckdaten des Voranschlags 2018 informiert. Diese Informationen sind vertraulich, bis diese anlässlich der Medienorientierung bekannt gegeben werden. Der Antrag betreffend die Lohnsummenanpassung wurde als Zusatz­Information gegeben. Den Mitarbeitenden wurde die Erhöhung der Lohnsumme um ein Prozent kommuniziert, nicht jedoch die als vertraulich gegenüber der Finanzkommission deklarierten Eckwerte des Voranschlags.

Zu Frage 4:

Sofern der Landtag der Lohnsummenerhöhung um einen Prozent zustimmt, werden diese Mittel gemäss Besoldungsgesetz als fixer Leistungsanteil verteilt. Die Verteilung auf die Mitarbeitenden soll jedoch nicht nach dem Giesskannenprinzip erfolgen. Die Regierung ist überzeugt, dass eine generelle Lohnerhöhung nicht zielführend ist. Vielmehr ist es angezeigt, die Leistungsträger mit einer Lohnerhöhung zu belohnen.

Zu Frage 5:

Die FMA ist nicht Teil der Landesverwaltung, sondern eine selbständige Behörde. Aufgrund dessen erging das Mail nur an die Mitarbeitenden der Landesverwaltung. Zur Klarstellung der Adressatenkreise sind die Mailinglisten im internen System der Landesverwaltung entsprechend eindeutig benannt.