Zu einer Kleinen Anfrage des Abg. Johannes Kaiser an Regierungsrat Mauro Pedrazzini
In der September-Session des Landtags wollte der Abg. Johannes Kaiser von Regierungsrat Pedrazzini u.a. wissen, welche finanziellen Auswirkungen sich für den Staat ergeben, wenn z.B. die Eingriffe vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich verschoben würden.
Frage:
Gegenwärtig übernimmt der Staat bei den meisten Vertragsspitälern 55% der Kosten stationärer Behandlungen, die Krankenkassen übernehmen 45%. Bei ambulanten Behandlungen bezahlt der Staat keinen Beitrag und die Kosten werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen.
- Es macht ökonomischen Sinn und die Zielrichtung beziehungsweise Forderung der Regierung müsste lauten: „ambulant vor stationär“. Welche Auswirkungen hat „ambulant vor stationär“ für den Staatshaushalt?
- Welche Auswirkungen hat eine Verschiebung von Eingriffen vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich für den Patienten und den Prämienzahler?
- Wann ist in diesem Zusammenhang mit einer Neuordnung der Spitalkostenfinanzierung in Richtung monistische Finanzierung, also Finanzierung aus einer Hand, vorgesehen?
Antwort:
Zu Frage 1:
Der Kanton Luzern hat auf Basis einer Studie eine Liste von 13 Eingriffen erstellt, die ab 1. Juli 2017 nur bei Vorliegen bestimmter Kriterien stationär durchgeführt werden sollen, prinzipiell aber ambulant. Das Sparpotenzial für den Kanton Luzern wurde mit CHF 2.8 Mio. beziffert. Unter gleichen Annahmen wie sie der Kanton Luzern getroffen hat, betrügen die Minderausgaben für den Staatsbeitrag an die Spitäler ca. CHF 600‘000. Für die Krankenkassen hat die Massnahme ebenfalls eine entlastende Wirkung, wenn auch nur in einem sehr geringen Ausmass.
Zu Frage 2:
Eine wichtige Erkenntnis der Untersuchungen des Kantons Luzern ist die Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit eines stationären Aufenthalts bei Vorliegen einer Zusatzversicherung stark ansteigt. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kniearthrose stationär durchgeführt wird, bei zusatzversicherten Patienten bis zu 13-mal grösser als bei allgemein Versicherten Patienten. Zusatzversicherte werden somit unnötigerweise stationär behandelt und generieren ein Vielfaches an Kosten, sowohl in Form eines Staatsbeitrages an die Spitäler als auch in Form von Kosten der Zusatzversicherung. Unnötige stationäre Aufenthalte sollten mit Einführung einer Liste der ambulanten Eingriffe vermieden werden.
Für die OKP-Prämie hat ambulant vor stationär kaum Auswirkungen, da die Vergütung der ambulanten Eingriffe in etwa dem 45%-Anteil entspricht, den die Kassen bei einem gleichwertigen stationären Eingriff zahlen müssten. Entlastet wird in diesem Fall der Steuerzahler. Die Spitäler sind hingegen mit Mindereinnahmen konfrontiert.
Zu Frage 3:
Die Frage der Spitalkostenfinanzierung kann nicht isoliert betrachtet werden. Eine monistische Finanzierung würde mit einem starken Prämienanstieg (ca. CHF 55 pro Monat) einhergehen oder der Staatsbeitrag an die Krankenkassen müsste entsprechend angepasst werden. Dies würde aber nichts am prinzipiellen Problem der Fehlanreize, denen vor allem Spitäler mit einem hohen Anteil an zusatzversicherten Patienten ausgesetzt sind, ändern.