Spitalangestellte wehren sich

Die Liechtensteiner Angestellten der Spitäler im Kanton St. Gallen sind erbost über die neue Besteuerungspraxis, welche ab dem kommenden Jahr vorsieht, dass sie ihre Abgaben in der Schweiz entrichten. Sie sehen sich von der Liechtensteiner Regierung im Stich gelassen. Das zuständige Ministerium nimmt Stellung.

Von Heribert Beck 

 

«Die Betroffenen sind sehr aufgebracht, weil sie ab 2018 mit enormen finanziellen Einbussen leben müssen, welche sie nicht selbst verschuldet haben. Es stellt einen Unterschied dar, ob man sich bei einer neuen Anstellung im Wissen von solch immensen finanziellen Abzügen anstellen lässt oder ob man einfach im Nachhinein vor vollendete Tatsachen gestellt wird», äussert sich eine Gruppe von Angestellten des Spitals Grabs zur neuen Besteuerungspraxis. Die monatlichen Abzüge seien natürlich individuell von verschiedenen Faktoren abhängig. Dennoch lägen die Ansätze deutlich über jenen, zu welchen beispielsweise ein Schweizer Arbeitnehmer in Liechtenstein besteuert wird. «Wir sind der Ansicht, dass hier die Politik bessere Konditionen verhandeln hätte müssen. Wenn Quellenbesteuerung, dann bitte schön nach gleichen Massstäben.» Im Namen aller Betroffenen sei Regierungschef Adrian Hasler mittels eines offenen Briefs angeschrieben worden. In diesem Schreiben seien nebst den Nöten der Betroffenen auch mögliche Lösungsansätze für die Problematik formuliert worden. «Die Empörung war verständlicherweise gross darüber, dass die Betroffenen lediglich ein Antwortschreiben von Herrn Markus Biedermann erhalten haben, in welchem nur gerade der Sachverhalt erklärt wurde. Es wurde auf keine einzige Frage oder Idee seitens der Betroffenen eingegangen. Wir als Betroffene fühlen uns deshalb im Stich gelassen, weil der Ball auf dem politischen Parkett zwischen der Schweiz und Liechtenstein hin und her gespielt wird und das auf Kosten von uns.»

Keine gemeinsame Trägerschaft mehr
Das zuständige Ministerium von Regierungschef Adrian Hasler nimmt zu diesen Vorwürfen wie folgt Stellung: «Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat Verständnis für den Unmut der betroffenen Angestellten. Ausgangspunkt ist die seit Jahren klare Absicht der schweizerischen Steuerbehörden, das Besteuerungsrecht auf den Erwerb von Mitarbeitenden bei den öffentlich-rechtlichen Spitälern sowie dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs zu Gunsten des Kantons St. Gallen durchzusetzen.» Bei diesen Institutionen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften des Kantons St. Gallen, bei denen sich Liechtenstein früher in Form von Investitions- und Defizitbeiträgen beteiligt hat. Nach einer umfassenden Reorganisation dieser Institutionen beteiligt sich Liechtenstein seit Jahren nicht mehr an deren Finanzierung, weshalb nicht mehr von einer gemeinsamen Trägerschaft gesprochen werden kann. Dies führt in der Folge dazu, dass das Besteuerungsrecht für diese schweizerischen öffentlich-rechtlichen Institutionen gemäss früherem und heutigem Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zukommt. In der Diskussion mit der Schweiz sei es damit primär um den Zeitpunkt der Umstellung gegangen. Die Änderung wird nun auf den 1. Januar 2018 erfolgen. «Die Betroffenen wurden durch die Steuerbehörden direkt informiert. Ebenfalls haben wir die Änderung in verschiedenen Medienberichten seit Ende April im Detail erläutert. Im Antwortschreiben des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen vom 20. Juni 2017 wurde die Sachlage nochmals dargelegt.»

Die Regierung habe sich über mehrere Jahre den steuerrechtlichen Ansprüchen der Schweiz, hauptsächlich mit dem Argument der Rechtssicherheit und Einkommensrelevanz für bestehende Arbeitsverträge, entgegengestellt und im Rahmen der Möglichkeiten alle Zeitfenster ausgedehnt. Auch wurde insbesondere die Situation im Spital Grabs mit dem hohen Patientenaufkommen aus Liechtenstein ins Feld geführt. Von schweizerischer Seite wurde jedoch auf das Besteuerungsrecht bestanden, da eine Ausnahme rechtlich nicht zu rechtfertigen sei. Im April dieses Jahres ging es dann schliesslich darum, eine drohende effektive Doppelbesteuerung durch die liechtensteinischen und schweizerischen Steuerbehörden zu vermeiden. Das wäre keinesfalls im Interesse der Betroffenen gewesen. Ebenfalls stand eine rückwirkende Änderung der Besteuerung zur Diskussion, die aufgrund der Intervention des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen vermieden werden konnte.

Der Rhein bleibt eine Grenze
Die engen Verbindungen mit der Schweiz dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Rhein eine Staatsgrenze bildet und deshalb staatsvertragliche Regelungen im Einzelfall als störend und nachteilig empfunden werden können. Dies betreffe im konkreten Fall die Angestellten von öffentlich-rechtlichen Institutionen in der Schweiz mit Wohnsitz in Liechtenstein. Im Gegensatz dazu ist die Grenzgängerbesteuerung bei Privatspitälern anders geregelt. Hier kommt das Wohnsitzprinzip zur Anwendung, das heisst, die Besteuerung erfolgt am Ort des Wohnsitzes. «Das gilt übrigens auch für das Kantonsspital Graubünden, da dieses als privatrechtliche Stiftung organisiert ist», hält das Ministerium für Präsidiales und Finanzen fest.

Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die Sachlage steuerrechtlich klar sei und internationalen Standards entspreche. Das Besteuerungsrecht für öffentlich-rechtliche Institutionen im Kanton St. Gallen liege bei diesem, sofern nicht eine gemeinsame Trägerschaft vorliegt. Dies ist bei den öffentlich-rechtlichen Spitälern des Kantons St. Gallen nicht der Fall. Der Kanton St. Gallen habe klargestellt, dass er sein Recht jedenfalls in Anspruch nimmt und auch eine Doppelbesteuerung in Kauf nehmen würde. «Selbst eine Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens würde am Besteuerungsrecht nichts ändern. Eine Kündigung würde lediglich dazu führen, dass die Betroffenen in Liechtenstein zusätzlich besteuert würden. Die Regierung hat sich für einen möglichst späten Zeitpunkt der Umstellung sowie eine frühzeitige Information der Betroffenen eingesetzt.»

«Wir sind für Gleichberechtigung»
«Verschiedene Lösungen werden in Betracht gezogen, zum Beispiel, dass die Regierung zu unseren Gunsten nochmals mit dem Kanton St. Gallen in die Verhandlungen geht und eine Lösung anstrebt. Oder wir werden uns dafür einsetzen, dass der Ansatz der Quellensteuer maximal so hoch angesetzt wird, wie für einen schweizerischen Grenzgänger in Liechtenstein», betonen die Betroffenen. «Wir sind für Gleichberechtigung.» Weitere Schritte könnten Öffentlichkeitsarbeit oder Gespräche mit verschiedenen Instanzen sein. «Alle weiteren Schritte sind in Vorbereitung, aber noch nicht für die Öffentlichkeit gedacht.»

In den öffentlichen Spitäler Walenstadt, Grabs, Altstätten sowie im Kantonsspital St. Gallen würden sehr viele Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein behandelt, beraten und gepflegt. Auch werde in diesen Spitälern kein Aufwand gescheut, liechtensteinische Ärzte, Pflegefachfrauen, Hebammen etc. auszubilden und zu fördern. Man sollte sich dabei immer vor Augen halten, dass gewisse Berufe und Spezialisierungen in Liechtenstein schlicht und ergreifend nicht erlernbar sind oder überhaupt nicht angeboten werden – wie beispielsweise in der Onkologie oder in der Geburtshilfe. Und immerhin sei jedes dritte Kind, das in Grabs zur Welt kommt, ein Liechtensteiner Kind. «Ausserdem möchte jeder Mensch, dass er von dem besten ausgebildeten medizinischen Fachpersonal betreut wird und das bitte schön nicht nur in Privatkliniken.» Man werde diesbezüglich auf die benachbarte Schweiz angewiesen bleiben und der Fachkräftemangel in der Gesundheitsbranche schreite erschreckend schnell voran. Es stelle sich daher die Frage: «Will die Bevölkerung weiterhin Fachpersonal aus der Region? Wir sind klar der Meinung: Ja!»

«Gewichtige Teile der Kritik respektive Argumentation der Betroffenen richten sich direkt an den Kanton St. Gallen. Liechtenstein hat auf die Spitalpolitik des Kantons St. Gallen und seine Ausbildungspolitik für das medizinische Fachpersonal keinen Einfluss. Welche Auswirkungen ein Abgang von in Liechtenstein wohnhaften Mitarbeitenden des Spitals Grabs auf dessen betriebliche und finanzielle Situation haben könnte, kann die Regierung nicht beurteilen. Nach Kenntnis der Regierung wird gut ausgebildetes medizinisches Fachpersonal in der ganzen Region nach wie vor gesucht. Auch ist die Versorgungssicherheit von liechtensteinischen Patienten nach Ansicht der Regierung auch in Zukunft gegeben», sagt hierzu das Ministerium für Präsidiales und Finanzen.

«Wir richten die Frage an die Allgemeinheit: Wenn Sie diese Ungerechtigkeiten sehen, würden Sie sich nicht auch mit aller Kraft einsetzen, um daran noch etwas zu ändern, und seien die Chancen noch so gering?», fragen hingegen die Betroffenen.

Gerne wollten sie nochmals explizit darauf hinweisen, dass der Prozentsatz der Quellenbesteuerung individuell betrachtet werden müsse. Von folgenden Faktoren werde der Steuersatz auf den Bruttolohn beeinflusst:

  • Beschäftigungsumfang, Anstellungspensum
  • Einkommen: massgebend ist das Bruttoeinkommen
  • Zivilstand: verheiratet, geschieden, ledig
  • Anzahl Kinder, kinderlos
  • Doppelverdiener ja/nein
  • Konfession, konfessionslos

«Es kann aber gesagt werden, dass der Satz bis zu 20 Prozent und mehr über dem Liechtensteiner Steuersatz liegen kann.» Und Aussagen wie jene des St. Galler Regierungsrats Benedikt Würth, dass die Besteuerung auch im Kanton St. Gallen moderat sei, klingen für die Spitalangestellten wie Hohn.

«Verlierer auf der ganzen Linie»
In gewissen Fällen führten die finanziellen Einbussen sogar dazu, dass sich Betroffene auf die Suche nach einer neuen Anstellung machen müssen. «Hier muss einmal klar gesagt werden, dass dies für die Betroffenen emotional eine sehr belastende Zeit ist. Zum einen stehen gewisse Existenzbedrohungen im Raum und zum anderen müssen geschätzte und beliebte Arbeitsplätze aufgegeben werden, obschon man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen und seinen Teil an die Öffentlichkeit leistet.» Jeder Betroffene müsse sich schliesslich selbst darüber im Klaren sein, ob er diese bittere Pille schlucken könne oder nicht. «So oder so – Verlierer auf ganzer Linie.» Alle Betroffenen seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden, und  man dürfe nicht vergessen, dass das Land Liechtenstein nicht in jeder Sicht eine berufliche Alternative darstellt. Dies gelte auch für die privaten Kliniken im benachbarten Rheintal. Gewisses medizinisches Angebot finde sich so nun einmal nur in öffentlichen Spitälern. «Was bleibt den Betroffenen also anderes übrig, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen, wenn sie keine Alternative finden?»

«Reich an wunderbaren Erfahrungen»
Die Betroffenen betonen, dass sie ihren Job gerne machen. «Wer einen medizinischen Beruf wählt, tut dies aus Überzeugung und Leidenschaft. Man darf Menschen bei einem Problem professionell zur Seite stehen, sie behandeln, beraten, pflegen und begleiten. Das stellt eine immense Verantwortung dar. Auch wenn die Politik eine ganze Berufsgattung mit ihrem passiven Verhalten benachteiligt, machen wir uns für unseren Beruf unaufhörlich stark und möchten alle jungen Menschen ermutigen, sich nicht von finanziellen Überlegungen leiten zu lassen. Der medizinische Beruf ist reich an wunderbaren Erfahrungen, voller Dynamik und auf viele Jahre hin sehr sicher, weil die Medizin jeden Tag spektakuläre Fortschritte macht und es ganz nebenbei immer kranke und verletzte Menschen geben wird.» Wer aber wolle durch eine plötzliche Änderung des Besteuerungsrechts finanzielle Einbussen in diesem Umfang hinnehmen? Für nicht wenige führe dies zu einer existentiellen Bedrohung, die sie zwinge, eine gerne ausgeführte Tätigkeit aufzugeben. «Die Bevölkerung kann sich ihr eigenes Bild von der Rückendeckung der Regierung für uns Betroffene und der verfahrenen Gesundheitspolitik machen und diese Erkenntnisse in die nächste Wahlentscheidung einfliessen lassen.»