Regierung beschliesst Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV)

 

Unklarheiten beseitigt

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. April 2017 eine Abänderung der Übergangsbestimmungen zur Krankenversicherungsverordnung (KVV) für das Jahr 2017 beschlossen.

Damit werden Unklarheiten betreffend die korrekte Abrechnung von gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen beseitigt.

Abgeltung der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2017

Ambulante ärztliche Leistungen sind ab 1. Januar 2017 kraft Gesetz nach Massgabe der gesamtschweizerischen Tarifstruktur TARMED zu berechnen. Die Regierung hatte auf den 1. Januar 2017 ergänzende Verordnungsbestimmungen verabschiedet, um die einheitliche Abrechnung der liechtensteinischen Vorsorgeuntersuchungen zu gewährleisten (LGBl. 2016 Nr. 519). In den dazugehörigen Übergangsbestimmungen wurde bestimmt, dass Vorsorgeuntersuchungen befristet bis 31.Dezember 2017 noch mit den bestehenden Tarifpositionen des liechtensteinischen Arttarifes abzurechnen sind.

Nach Hinweis von liechtensteinischen Gynäkologen gab es im Arzttarif zwei nicht in den Übergangsbestimmungen erwähnte Tarifpositionen, welche bislang bei gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen mit verrechnet werden konnten. Mit der aktuellen Verordnungsanpassung werden diese beiden Positionen für 2017 zusätzlich aufgenommen.

Ab 1. Januar 2018 gelten für Vorsorgeuntersuchungen die entsprechenden, in der Krankenversicherungsverordnung benannten TARMED Tarifpositionen.(Sandro D’Elia)