Regierung bekennt sich zu ärztlicher Behandlungsfreiheit

Der Zusammenhalt der Liechtensteinischen Ärzteschaft war im OKP-Streit mit der Regierung und dem Krankenkassenverband sehr gross. Bild: Medienkonferenz 13. Dezember 2016.

 

 

Medienmitteilung der Ärztekammer

  • Krankenversicherungsverordnung (KVV) wie vereinbart abgeändert
  • Beschlüsse der 38. Plenarversammlung vom 18. Januar werden aktiviert
  • Umgehende Umstellung auf tarmed, rückwirkend auf 1. Januar 2017
  • Patienten werden gebeten, offene Rechnungen nicht zu bezahlen

Eschen –  Die Regierung hat am Dienstag, 24. Januar, die Krankenversicherungsverordnung (KVV) abgeändert und sich damit klar zur ärztlichen Behandlungsfreiheit bekannt. Die KVV wurde so angepasst, wie zwischen Ärztekammer und den Regierungsmitgliedern Hasler und Pedrazzini am 10. Januar ausgehandelt worden ist. Durch die Anpassung der KVV werden die Beschlüsse der 38. Plenarversammlung vom 18. Januar aktiviert.

Wiedereintritt in OKP, (rückwirkende) Umstellung auf tarmed

Durch die Verordnungsanpassung tritt die Ärzteschaft wieder in die OKP und somit in den Anwendungsbereich des KVG ein. Damit ist die Umstellung auf tarmed verbunden, welcher rückwirkend auf 1. Januar 2017 angewendet wird, um die Patienten vor allfälligen Folgekosten zu bewahren.

Offene Rechnungen nicht bezahlen

Die Patienten werden gebeten, offene Rechnung mit Behandlungszeitpunkt Januar 2017 nicht zu bezahlen. Die offenen Rechnungen werden von den Praxen auf Basis von tarmed neu berechnet und elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Bereits beglichene Rechnungen werden von den Praxen rückerstattet. Die Patienten werden gebeten, sich hierzu an die betreffende Praxis zu wenden.

Schlussakkord eines vermeidbaren Eklats

Die Ärztekammer begrüsst die Wiederherstellung des Normalzustands durch die Rückkehr in die OKP. Die Ärztekammer bedauert die während der letzten Wochen entstandene Verunsicherung der Patienten. Der Entscheid, nicht mehr in der OKP zu verbleiben, ist von der gesamten Ärzteschaft keinesfalls leichtfertig gefällt worden. Nur dadurch war es allerdings möglich, eine exzessive Einschränkung der ärztlichen Behandlungsfreiheit zu verhindern. Auch zukünftig ist nun gesichert, dass der Patient und sein Leiden die Behandlung definieren. Die Ärzteschaft hat sich für den Erhalt des hochqualitativen Gesundheitswesens eingesetzt, welches sich an den Bedürfnissen des Patienten orientieren muss. (St. Rüdisser)