KLEINE ANFRAGEN IM LANDTAG

Regierungschef Adrian Hasler ist ein Befürworter der "Token-Ökonomie".

KLEINE ANFRAGEN IM LANDTAG

Antwort des Regierungschefs

Sitzung: 30. November/ 1./2. Dezember 2016

Anfrage des Abg. Manfred Kaufmann

Thema: Finanzanlagen der Stiftung Personalvorsorge bei FL Banken

Beantwortung durch: Regierungschef Adrian Hasler

Frage:

Banken in Liechtenstein sind stets auf Neugeld und verwaltetes Kundenvermögen angewiesen um daraus Erträge zu erzielen, welche sie zur Deckung ihrer Aufwendungen benötigen. Die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein hat zur Ausfinanzierung ein zinsloses Darlehen von CHF 77 Mio. unter anderem vom Land Liechtenstein erhalten. Zur Stiftung Personalvorsorge hätte ich somit folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der prozentuale sowie wertmässige Anteil der gesamten Flüssigen Mittel und Finanzanlagen bei Liechtensteinischen Depotbanken gegenüber ausländischen Banken per letztem Abschluss?
  2. Gibt es Anlagevorschriften, welche festhalten wie viel der Flüssigen Mittel und Finanzanlagen bei Liechtensteinischen beziehungsweise ausländischen Depotbanken angelegt werden müssen beziehungsweise dürfen?
  3. Wie hoch wäre der nicht ausgeschöpfte wertmässige Anteil in Prozent und in CHF bei Liechtensteinischen Banken?

Antwort:

Zu Frage 1:

Im Geschäftsbericht der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein des Jahres 2015 werden die Vermögensanlagen und deren Ergebnisse auf den Seiten 26 – 33 detailliert dargelegt. So werden beispielsweise die Vermögensanlagen sowohl nominal wie auch nach Prozentanteil mit Vergleich zu Vorjahr, Anlagestrategie und Bandbreiten aufgeführt. Ausserdem findet sich eine Auflistung, welche Vermögensverwalter/Depotstellen mit welchen Anlagekategorien betraut wurden. Die Regierung begrüsst die hohe Transparenz in der Berichterstattung der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein. Das betrifft insbesondere die laufende Veröffentlichung der Performance der Vermögensanlagen einschliesslich eines Deckungsgradschätzers auf der Webseite der SPL.

Zu Frage 2 und 3:

Das Anlagereglement der SPL regelt die Aufteilung der Verantwortung, Kompetenzen und Kontrollfunktionen auf den Stiftungsrat und die Anlagekommission. Die Anlagekommission ist dabei verantwortlich für die Umsetzung der Anlagestrategie und die Überwachung der Liquiditätsplanung, insbesondere für die Aufteilung der Anlagen auf die einzelnen Anlagekategorien bzw. Vermögensverwaltungs-Mandatsträger innerhalb der gesetzten Bandbreiten. Die Verordnung zum Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge enthält in den Artikeln 24 bis 26 zwar gewisse Vorgaben betreffend der Anlagekategorien, nicht aber betreffend Wahl der Vermögensverwalter.

Die Regierung respektiert die im Zusammenhang mit der Sanierung der PVS gerade auch vom Landtag geforderte Unabhängigkeit der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein. Zu betonen ist, dass die Regierung hohes Vertrauen in die Professionalität des Stiftungsrates auch im Bereich der Vermögensanlagen hat.

Kleine Anfrage: des Abg. Pio Schurti an den Regierungschef Adrian Hasler

Thema: Bestellung der neuen Leiterin beim Amt für Statistik

Frage:

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. November Andrea Scheller aus Zürich zur Leiterin des Amtes für Statistik bestellt. Sie tritt die Nachfolge von Wilfried Oehry an, der neu Leiter der Landesbibliothek wird.

Dazu meine Fragen:

  1. Wie viele Personen haben sich um diese Stelle beworben und zwar aufgeteilt nach Bewerbern aus dem Ausland und aus Liechtenstein?
  2. Wie viele Personen, die bereits im Amt für Statistik arbeiten, haben sich beworben?
  3. Was ist die Erklärung dafür, dass kein Liechtensteiner beziehungsweise keine Liechtensteinerin für diesen Posten rekrutiert werden konnte?
  4. Warum wurde der Austritt des bisherigen Stelleninhabers nicht genutzt, jemanden im Amt für Statistik nachrücken zu lassen und so wieder einmal ein Schrittchen in Richtung Personalabbau zu nehmen?
  5. Wie schätzt die Regierung die Innenwirkung dieser Personalentscheidung ein bezüglich Motivation in der Landesverwaltung etc.?

Weil die Einleitung zu dieser Frage sehr kurz war, würde ich gerne eine sechste Frage nachschieben:

  1. War beziehungsweise wurde neben dem Amt für Personal und Organisation auch eine externe Rekrutierungsfirma involviert? Danke.

 

Antwort von Adrian Hasler

Auf die Ausschreibung der Stelle Leiterin/Leiter Amt für Statistik sind insgesamt 12 Bewerbungen eingegangen, davon auch mehrere aus dem Ausland.

Die Rekrutierung wurde anhand der in der Stellenausschreibung aufgeführten Anforderungen bearbeitet und qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Anstellung erfolgte nach dem Qualifikationsprinzip.

Mit dem Prozess der internen Ausschreibung von vakanten Stellen bis zur Stufe Amtsleitung, konnten diverse Einsparungen bei den Personalkosten erzielt und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden. Mit der vom Landtag jüngst bestätigten gesetzlichen Bestimmung sind Amtsleitungsstellen aber nach wie vor zwingend öffentlich auszuschreiben, was eine gezielte Nachwuchsplanung bei Amtsleitungsstellen verunmöglicht.

Der Anstellungsprozess wurde ohne Beizug einer externen Rekrutierungsfirma vom zuständigen Amt für Personal und Organisation geführt.