Vernehmlassungsbericht: Abänderung des Asylgesetzes sowie Ausländergesetzes

 

Vaduz –  (ikr) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Asylgesetzes, sowie des Gesetzes über die Ausländer genehmigt.

Aufgrund der anhaltenden Migrationsströme in Europa und der zeitweilig auch in Liechtenstein angespannten Asylsituation sollen im Asylgesetz entsprechende Anpassungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens vorgenommen werden. Damit soll insbesondere der erhöhten Anzahl an Asylsuchenden – gerade auch im Hinblick auf die derzeitige Zusammensetzung der in Liechtenstein anwesenden Asylsuchenden nach Nationalitäten, welche auf viele Asylsuchende mit Wirtschaftsmigrationshintergrund schliessen lässt – und dem im Vergleich zu früheren Jahren erhöhten Bestand an zu betreuenden Personen Rechnung getragen werden. Das Asylverfahren soll beschleunigt und zukunftsorientiert ausgestaltet werden, ohne jedoch die Rechte von Asylsuchenden übermässig oder völkerrechtswidrig einzuschränken.

Beschleunigung der Verfahren

Im Vordergrund steht dabei die Beschleunigung des Asylverfahrens durch Einführung von kürzeren Entscheidungsfristen und einer Vereinheitlichung der erstinstanzlichen Zuständigkeit. Andererseits soll eine Verkürzung und Anpassung der Beschwerdeverfahren und Zusammenlegung der Beschwerde mit einem allfälligen Antrag auf Verfahrenshilfe zur Beschleunigung beitragen. Mit diesen Massnahmen lässt sich eine beträchtliche Beschleunigung des Asylverfahrens erreichen.

Verschärfung des Zugangs zum Asylverfahren

Durch die ausserdem geplante Verschärfung des Zugangs zum Asylverfahren soll für Wirtschaftsmigranten die Attraktivität, in Liechtenstein ein Asylgesuch zu stellen, erheblich verringert werden.

Dies vor dem Hintergrund, dass derzeit eine grosse Anzahl von Asylsuchenden in Liechtenstein aus dem Westbalkan bzw. Osteuropa, und damit aus sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten stammt. Die in diesen Fällen angeführten Asylgründe entsprechen bei genauer Prüfung erfahrungsgemäss oft nicht den tatsächlichen Motiven, welche meist überwiegend wirtschaftlicher oder medizinischer Natur sind. Ein schnelleres Verfahren wirkt sich nicht nur im Sinne der Asylsuchenden auf die Wiedereingliederung im Heimat- bzw.

Herkunftsstaat aus, sondern auch auf die Kosten für das Land Liechtenstein. Zudem sollen die verfügbaren Unterkünfte vor allem für Flüchtlinge aus Krisengebieten zur Verfügung stehen und nicht durch Asylsuchende mit wirtschaftlichen Motiven besetzt werden.

Geplante Änderungen

Die Beschleunigung des Asylverfahrens soll insbesondere durch folgende Änderungen erreicht werden

  • Erlass aller erstinstanzlichen Entscheidungen durch die Regierung;
  • Neue Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens;
  • Erlass von Unzulässigkeitsentscheiden bei Personen aus sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten sowie bei Asylgesuchen aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen; sowie
  • Ausschluss vom Asylverfahren von EWR- und Schweizer Staatsangehörigen. Der Vernehmlassungsbericht stellt zudem die Rechtslage und Rechtsentwicklungen beim gegenwärtig europaweit intensiv diskutierten Thema der Behandlung von straffälligen Asylbewerbern und Flüchtlingen dar und vergleicht die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich mit der Ausgangslage in Liechtenstein. Die Regierung beobachtet die diesbezüglichen Entwicklungen in den Nachbarländern eng und behält sich in diesem Bereich zusätzliche allfällige Anpassungsvorschläge zur Rechtslage vor. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. März 2016. (Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft Stefanie Kranz)