Radio L: Keine Gebühren, dafür Erlaubnis für Alkoholwerbung

Darf in Zukunft auch Alkoholwerbung senden: Radio L.

Soll Radio L weiterhin hauptsächlich vom Staat finanziert werden – aktuell sind es 1,6 Millionen Franken pro Jahr – oder soll es möglich bleiben, Rundfunkgebühren einzuführen? Der Landtag sprach sich dafür aus, die bisherige „Kann-Bestimmung“ zur Einführung von Gebühren aus dem Gesetz zu streichen.

Was in der Schweiz oder Österreich ganz selbstverständlich ist, ist in Liechtenstein endgültig vom Tisch: Gebühren für den öffentlichen Rundfunk. Wie von der Regierung gewünscht, sprach sich der Landtag für eine entsprechende Anpassung des Rundfunkgesetzes aus. Die Regierung kann Gebühren nun nicht mehr ohne Weiteres einführen, wie dies bisher möglich gewesen wäre.

Alkoholwerbung erlaubt, politische Werbung nicht

Ausserdem erlaubte der Landtag dem Staatssender eine weitere mögliche Einnahmequelle: Das Alkoholwerbeverbot wurde gelockert. Weiterhin verboten bleibt jedoch politische Werbung auf Radio L. Nur so könne die Unabhängigkeit des Senders gewahrt bleiben, argumentierte der zuständige Minister Thomas Zwiefelhofer.