Erneute Falschinformation von fl21 – Richtigstellung

Die Regierung weist auch die aktuelle Behauptung von fL21 als falsch zurück.

In diversen Aussendungen und bezahlten Beiträgen der Referendumsgruppe fl21 werden leider bewusst oder unbewusst Falschinformationen verbreitet, die es richtigzustellen gilt. Neustes Ziel der fl21 Kampagne sind offenbar die Reserven der Krankenkassen. Es wird in einer Aussendung behauptet, dass in der Schweiz zu hohe Reserven an die Versicherten zurückbezahlt würden. Dies ist nicht der Fall, das ist eine Falschaussage.

Was tatsächlich momentan in der Schweiz passiert, ist ein interkantonaler Ausgleich. So wurden in einigen Kantonen zu hohe und in anderen Kantonen zu niedrige Prämien bezahlt, dies wird nun ausgeglichen zwischen den Kantonen. Es ist ein Nullsummenspiel, denn den Prämienabschlag, den z. B. Zürich bekommt, müssen die Prämienzahler in Bern in Form eines Prämienzuschlags mitfinanzieren.

Bei den Fakten bleiben

Es ist verständlich, dass in der politischen Auseinandersetzung mit populistischen Aussagen mehr Aufmerksamkeit erregt werden kann auch wenn sie in keinem Zusammenhang mit der KVG-Revision stehen. Die finanzielle Sicherheit der Krankenkassen sollte aber nicht Spielball in einem KVG-Referendum sein. Zu guter Letzt muss nochmals darauf hingewiesen werden: Die Reserven der Krankenkassen sind – ebenso wie die Höhe des Staatsbeitrags – nicht Gegenstand dieser KVG-Revision.

Quelle: Ministerium für Gesellschaft