KVG-Referendum: Pedrazzini kontert Vorwürfe mit Fakten

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte einige Kleine Anfragen zu beantworten, auch eine Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend zum Thema Verschuldung in Liechtenstein.

Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini zeigt sich in einer Aussendung mit der vom Landtag mit grosser Mehrheit verabschiedeten KVG-Revision zufrieden. Den Bedenken des Referendumskomitees „fl21“ bezüglich einer möglichen Entsolidarisierung im Gesundheitswesen stellt Pedrazzini Fakten gegenüber.

Regierungsrat und Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini ist mit der vom Landtag in dieser Woche beschlossenen KVG-Revision sehr zufrieden. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage seien zwar einige Anpassungen vorgenommen worden, „die wesentlichen Kernpunkte sind jedoch erhalten geblieben“, hält Pedrazzini auf lie:zeit-Anfrage fest: „Moderate Erhöhung der Kostenbeteiligung, welche zu geringeren Prämien führt, Neugestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und dem Krankenkassenverband, Beschleunigung und Vereinfachung der Wirtschaftlichkeitsverfahren sowie Erhöhung der Transparenz in den Kosten.“

In seinen Ausführungen geht der Gesundheitsminister auch auf die Vorwürfe des Referendumskomitees „fl21“ ein: „Der Betrag der Kostenbeteiligung von neu CHF 1‘400 stellt den Maximalbetrag dar für den Fall, dass in einem Jahr sehr hohe Leistungen benötigt werden.(…) Eine höhere Kostenbeteiligung führt zu geringeren Prämien für alle Versicherten, also auch für Rentner und chronisch Kranke. Das Referendumskomitee scheint diesem Effekt zu wenig Beachtung geschenkt zu haben.“

Jüngere Generation zahlt für Pensionisten und chronisch Kranke

Dass die KVG-Reform zu einer Entsolidarisierung führe, wie von „fl21“ behauptet, kann Pedrazzini nicht nachvollziehen: „Chronisch Kranke bleiben weiterhin vollkommen befreit von der Kostenbeteiligung. Rentner bezahlen auch in Zukunft eine markant geringere Kostenbeteiligung als die übrigen Erwachsenen und profitieren damit weiterhin von der Solidarität der jüngeren Generation. Durch den Ausbau des Systems der Prämienverbilligung erhalten einkommensschwache Haushalte neu zusätzlich einen Anteil an die bezahlte Kostenbeteiligung, zudem wurden die Einkommensgrenzen für Ehepaare erhöht.“ Ausserdem seien im Bereich der Ergänzungsleistungen Pauschalbeträge angepasst worden, damit künftig keine Lücken mehr bei der Abdeckung der Gesundheitskosten entstehen.

Mögliche Mehrbelastung moderat

Die möglichen Mehrbelastungen seien jedenfalls moderat, ist Mauro Pedrazzini überzeugt: „Versicherte, die keine Leistungen benötigen, profitieren von der günstigeren Prämie von rund CHF 300 pro Jahr. Bei einem Leistungsumfang von über CHF 7‘000 beträgt die Mehrbelastung gegenüber dem heutigen Gesetz CHF 285 für Erwachsene unterhalb des Rentenalters und CHF 235 für Rentner. Für Bezüger von Prämienverbilligung ist die Mehrbelastung noch deutlich geringer.“