KVG-Reform: Regierung weist Vorwürfe der Ärztekammer zurück

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte einige Kleine Anfragen zu beantworten, auch eine Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend zum Thema Verschuldung in Liechtenstein.

Kommende Woche berät der Landtag abschliessend über die geplante Reform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Obwohl Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini viele Vorschläge aus der 1. Lesung in die neue Vorlage aufgenommen hat, kritisiert die Ärztekammer die umfassende Reform weiterhin. Unter anderem strafe der höhere Selbstgehalt die Kranken ab. Das Ministerium für Gesellschaft weist die Vorwürfe der Ärztekammer entschieden zurück.

Das Ministerium für Gesellschaft gibt folgende Stellungnahme zu den Abänderungsvorschlägen der Ärztekammer ab:

Vertragsverhältnisse
Die Regierung ist dem Wunsch aus der ersten Lesung nach unbefristeten, aber kündbaren Verträgen nachgekommen. Gegebenenfalls könnten die Kündigungsregelungen präzisiert werden. Die Liechtensteinische Ärztekammer will nun die Kündigungsbedingungen aber so ausgestalten, dass künftig wieder (wie in der bisherigen Usanz) de facto unkündbare Verträge entstehen. Verträge mit vernünftigen Kündigungsregelungen sind ein wesentlicher Faktor zur Sicherstellung einer korrekten Arbeitsweise. Die Zementierung des Status quo, also faktisch unkündbare Verträge zu bewahren, gilt es zu verhindern.

Kostenbeteiligung
Die neue Kostenbeteiligung von CHF 500 + 20 % bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von CHF 1400 (statt wie bisher CHF 300 + 10 % bis zu einem Maximalbetrag von CHF 800) soll das Bewusstsein für die Kosten im Gesundheitswesen schärfen. Dies stellt eine Massnahme dar, um die in Liechtenstein vergleichsweise sehr hohen Mengen an abgerechneten Leistungen zu verringern. Wie die Ärztekammer in ihrer Aussendung richtig ausführt, sinken dadurch die Prämien, und zwar für alle Versicherten. Zudem soll gemäss dem Vorschlag der Regierung das System der Prämienverbilligung neu ausgebaut werden, was bedeutet, dass Personen mit geringem Einkommen neben der Prämien- auch eine anteilige Rückvergütung der Kostenbeteiligung erhalten. Damit können für einkommensschwache Versicherte die Mehrbelastungen aufgefangen werden. Die Veränderungen bewegen sich in der Gesamtbelastung (Prämie und Kostenbeteiligung) gegenüber heute in einem begrenzten Rahmen. Erwachsene Versicherte unterhalb des Rentenalters, die in einem Kalenderjahr keine Leistungen benötigen, sparen gegenüber heute CHF 315.– Wer sehr hohe Leistungen bezieht und weder chronisch krank ist noch aufgrund eines geringen Einkommens eine Prämienvergünstigung bekommt, wird mit CHF 285.– pro Jahr mehr belastet. Angesichts dieser Beträge und auch unter Berücksichtigung der Erleichterungen für chronisch Kranke und Einkommensschwache kann nicht von einer Entsolidarisierung gesprochen werden.

Mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Kostenbeteiligung soll der Patient kritischer werden gegenüber den an ihm erbrachten Leistungen. Die kritische Auseinandersetzung mit den Leistungen im Gesundheitswesen ist ein wesentlicher Faktor zur Eindämmung der Kostenentwicklung und für die Leistungserbringer zum Teil unangenehm, deshalb werden solche Massnahmen nicht gerne gesehen und als unsozial dargestellt. Das Ministerium ist aber überzeugt, dass wir mit dieser Gestaltung der Kostenbeteiligung eine Wirkung erzielen, ohne diejenigen übermässig zur Kasse zu bitten, welche Leistungen benötigen.

Konkret würden die Prämien bei Umsetzung des Vorschlags der Ärztekammer um CHF 120.– pro Person und Jahr höher ausfallen als beim Vorschlag der Regierung.

Tarmed
Die Regierung hat einen Grundsatzbeschluss gefällt, den Tarmed einzuführen. Insofern besteht kein Widerspruch in der Verankerung des Tarmed im Gesetz, sofern der Landtag dies wünscht. Der Versuch, den Liechtensteiner Tarif mit ähnlich stringenten Abrechnungsregeln auszustatten, wie der Tarmed sie besitzt, ist gescheitert. Deshalb ist die Regierung zur Erkenntnis gekommen, dass die gewünschten Effekte nur mit dem Tarmed erreicht werden können. Durch eine mit der Schweiz identische Tarifstruktur werden Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht.

Andere Abänderungsvorschläge
Die Ärztekammer hat noch andere Abänderungsvorschläge eingebracht, die aber in ihrer Medienmitteilung nicht erwähnt werden. Generell soll die Kompetenz der Regierung gegenüber dem Reformvorschlag deutlich beschnitten werden.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass aufgrund der Gestaltung der Gesetze die Regierung bei Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen nur hilflos zuschauen kann. Genau diese Erfahrung hat dazu geführt, dass in der KVG-Revision gewisse Verordnungskompetenzen der Regierung, beispielsweise über den Inhalt von Verträgen oder im Rahmen der Bedarfsplanung, als dringend nötig angesehen werden.

Als weitere Änderung soll nach Ansicht der Ärztekammer der Staat für die Kosten des verpflichtenden Versands der Rechnungskopie an den Patienten aufkommen.