Massive Widersprüche bei Gutachten für die Regierung

Vor 40 Jahren trat Liechtenstein dem Europarat bei. Jubiläumsfeier mit Referaten an der Uni Liechtenstein.

 

Gutachter gelangen zu unterschiedlichen Verfassungs-Interpretationen

 

Die Gutachten zur Gesetzesinitiative „Informationsrechte“ und der „Landtagsvorlage GOLT“ werden in den Medien bereits intensiv kommentiert und unkritisch als die einzige Wahrheit gefeiert. Dabei kommt bereits jetzt sehr deutlich zum Ausdruck, dass die bis dato vorliegenden Gutachten sich teils massiv widersprechen. Da fragt sich nicht nur der Landtag, sondern auch die Öffentlichkeit, welcher Rechtsmeinung man nun glauben darf. In allzu guter Erinnerung ist beispielsweise noch das von der Regierung Adrian Hasler zur win-win-Initiative in Auftrag gegebene Gutachten Dr. Bussjäger, dessen Rechtsmeinung vor dem Staatsgerichtshof zerbröselt wurde.

Welche Lehren kann man daraus ziehen? Mit den Gutachten versucht die Regierung ganz offensichtlich, die Meinung des Landtags und der Öffentlichkeit in die gewünschte Richtung zu beeinflussen, um die Vorlagen „Informationsrechte“ und „GOLT“ bereits im Keim zu ersticken. Gutachten zu vertrauen ist jedoch gefährlich, insbesondere dann, wenn die Unabhängigkeit der Gutachter in Zweifel gezogen werden kann.

Einsetzung von regierungstreuen Gutachtern

Nachdem die Regierung mit Dr. Sägesser einen „regierungstreuen“ Gutachter einsetzte, der sie schon in vielen anderen Rechtsfragen mit Gutachten bediente, war den Initianten die Bestellung eines unabhängigen Verfassungsrechtlers wichtig. Unseres Wissens legte der Landtagspräsident legte jedoch fest, dass der Auftrag im Inland vergeben werde und beauftrage Rechtsanwalt Dr. Peter Schierscher, ohne die Initianten zu konsultieren. Dr. Peter Schierscher wurde von den Initianten spontan abgelehnt, erstens, weil er kein ausgewiesener Verfassungsrechtler ist und zweitens, weil seine Unabhängigkeit wegen seiner Funktion als amtierender Telecom-Verwaltungsrat nicht gegeben ist. Das Gutachten Schierscher ist deshalb in den Augen der Initianten lediglich ein weiteres Regierungsgutachten.

Die unterschiedliche Bewertung einzelner Verfassungspunkte zeigt uns – Stand heute –  sehr deutlich auf, dass mit jedem Gutachten unterschiedliche Rechtsauffassungen zu Tage treten.  Weit extremer: Das eine Gutachten widerlegt Rechtsmeinungen des anderen Gutachters. Die Regierung taxierte auf diese Weise die „Aktuelle Stunde“, so wie sie neu in der Landtagsvorlage aufscheint, sowie das fehlende „Amtsgeheimnis“ im FL-Parlament in Bezug auf die Informations-Initiative als verfassungswidrig. Handkehrum sehen andere Gutachter darin eine völlige Verfassungskonformität.

Was den Art. 63 Abs. 4 der Verfassung angeht, wo es um das Anhörungsrecht der Regierung geht, konstatiert die die Regierung ebenfalls „Unvereinbarkeit mit der Verfassung“. Lassen wir diese „Wahrheit“ der Regierung doch von einem unabhängigen liechtensteinischen Verfassungsexperten beurteilen. Sollte die Gesetzesinitiative in diesem Punkt wirklich verfassungswidrig sein, dann müsste als nächstes nicht eine Gesetzesinitiative, sondern eine Verfassungsinitiative lanciert werden, die diese Informations-Intransparenz und Informationsverweigerung der Regierung beseitigen würde.

Die Initianten, die Landtagsabgeordneten Erich Hasler (DU), Johannes Kaiser (FBP), Thomas Rehak (DU),Günter Vogt (VU)