Dach des Landtagsgebäudes muss repariert werden

Am 17. Januar 2019 ist der Landtag mit der 15. Thronrede S.D. des Erbprinzen eröffnet worden. 

Wintersicherungsarbeiten am Dach des Landtagsgebäudes

In der Zeit vom 11. September bis 3. Oktober 2017 werden Wintersicherungs-Arbeiten am Dach des Landtagsgebäudes durchgeführt. Dabei wird die beschädigte äussere Klinkersteinverkleidung des Gebäudedachs abgetragen.

Starke Frostwechsel im Winter und intensive Sonneneinstrahlung im Sommer haben dazu geführt, dass sich unterhalb der Klinkersteinverkleidung Hohlräume gebildet haben und sich Klinkerscherben von der Dachfläche lösen. Durch das Entfernen der beschädigten Oberfläche wird weiterer Schaden, insbesondere im Hinblick auf die erneut zu erwartenden Frostwechsel des kommenden Winters, verhindert.

Nach erfolgtem Abschluss der Wintersicherungsarbeiten soll die Klinkersteinverkleidung des Gebäudedachs durch eine neue Verkleidung ersetzt werden. Zurzeit lässt die Regierung verschiedene Lösungsvarianten prüfen. Bis zum Ende dieses Jahres erfolgt eine Beschlussfassung hierüber. Da sich Abdichtung und Tragkonstruktion des Gebäudedachs unterhalb der Klinkersteinverkleidung befinden, sind weder Dichtigkeit noch Tragsicherheit des Landtagsgebäudes gefährdet.

Der Betrieb im Landtagsgebäude kann ungehindert fortgeführt werden. (Markus Verling)