Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. November 2026,
den Bericht und Antrag zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Mercosur vom 16. September 2025 verab-schiedet. Mit dem Abkommen erweitert Liechtenstein sein inter-nationales Freihandelsnetz und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft in einer Weltregion mit wachsender wirtschaftlicher Bedeutung. Für Liechtenstein waren Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay im Jahr 2025 gemessen an den Warenexporten die wichtigsten Handelspartner in Südamerika.

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein sowie dem Mercosur verbessert den gegenseitigen Marktzugang und erhöht die Rechtssicherheit sowie die Planbarkeit für Unternehmen. Damit stärkt es die wirtschaftliche Diversifizierung und die Resilienz der liechtensteinischen Exportwirtschaft in einem zunehmend unsicheren internationalen Umfeld. Das Abkommen hat einen breiten Anwendungsbereich und umfasst den Handel mit Gütern und Dienstleistungen, Investi-tionen, Rechte des geistigen Eigentums, das öffentliche Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, Wettbewerb, Handel und nachhaltige Entwicklung sowie rechtliche und horizontale Fragen einschliesslich der Streitbeilegung.

Als breit angelegtes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen deckt das FHA EFTA-Mercosur 97,6 Prozent der Ausfuhren aus dem gemeinsamen Zollgebiet Schweiz/Liechtenstein in die Mercosur-Staaten ab. Es verbessert damit die Rahmenbedingungen für den Zugang zu einem Markt mit über 270 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten und stärkt die wirtschaftliche Vernetzung Liechtensteins mit einer dynamischen Weltregion.

Das Abkommen sieht zudem eine Umsetzung vor, die auf den Grundsätzen der interna-tionalen Beziehungen und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung basiert. Zu diesem Zweck sind in der Präambel unter anderem die Grundwerte und Prinzipien der Organisation der Vereinten Nationen verankert. Weitere Bestimmungen betreffen handelsrelevante Umweltfragen, Arbeitsnormen und den Wettbewerb.

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