Gesuche für Beiträge im Jahr 2027 zur Förderung der Verarbeitung und des Absatzes von inländischen Landwirtschaftsprodukten können bis zum 31. Dezember 2026 beim Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft (info.awnl@llv.li) eingereicht werden. Als rechtliche Grundlage dient die Verordnung über die Förderung von Verarbeitung und Absatz inländi-scher Landwirtschaftsprodukte (LVAV, LGBI. 2024 Nr. 331).
Die LVAV zielt darauf ab, die Wertschöpfungsketten inländischer Landwirtschaftsprodukte und der Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft zu fördern. Ebenso soll der Konsum von inländischen Landwirtschaftsprodukten erhöht und das verarbeitende Gewerbe bei der Entwicklung innovativer Landwirtschaftsprodukte gestärkt werden.
Förderungsleistungen können gewährt werden für:
- die Verarbeitung von inländischen Landwirtschaftsprodukten im Inland,
- Massnahmen zur regionalen Absatzförderung von inländischen Landwirtschafts-produkten, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseins-bildung, Verkaufsförderung, Basiswerbung für die liechtensteinische Landwirtschaft sowie Marktforschung.
Die Richtlinien, das Gesuchsformular sowie die Bewertungskriterien sind auf www.llv.li in der Rubrik «Freizeit, Umwelt & Tierhaltung» unter «Landwirtschaft» und «Förderungen» zu finden.
Die Kommission freut sich auf Ihr Gesuch.

